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Suchergebnis Urteilssuche (491 - 500 von 546)

  1. IX R 5/92 - AfA-Bemessungsgrundlage; Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm Berlin
    Leitsatz: 1. Vorauszahlungsmittel nach dem Landesförderungsprogramm Berlin mindern die AfA-Bemessungsgrundlage nicht bereits im Zeitpunkt des Zuflusses. 2. Die Bescheinigung nach § 14 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BerlinFG kann auch nach Abschluß der begünstigten Modernisierungsmaßnahmen beantragt und erteilt werden.
    BFH
    14.02.1995
  2. IX R 54/93 - Einkommenssteuer; Werbungskostenüberschuss durch Vermietung der übertragenen Eigentumswohnung; steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages mit nahem Angehörigen
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Übertragung des Eigentums an einer von zwei Eigentumswohnungen auf einen nahen Angehörigen verbunden mit gleichzeitiger wechselseitiger Vermietung dieser Wohnungen einen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstellt.
    BFH
    12.09.1995
  3. IX R 48/92 - Einkommenssteuer; Werbungskosten; Veräußerungsaufwendungen für nicht vermietetes Grundstück
    Leitsatz: Aufwendungen, die durch die geplante Veräußerung eines bisher vermieteten Grundstücks veranlaßt sind, sind auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Grundstück tatsächlich nicht veräußert, sondern weiterhin vermietet wird.
    BFH
    19.12.1995
  4. IX R 37/91 - Einkommenssteuer; Nutzungswertbesteuerung; Wirksamkeit des Wegfallantrags
    Leitsatz: Der Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG ist mit Zugang beim FA wirksam und von diesem Zeitpunkt an unwiderruflich.
    BFH
    17.01.1995
  5. IX R 116/92 - Einkommenssteuer; Herstellungsaufwand; AfA; Absetzung für Abnutzung; Modernisierungsaufwendungen; Instandsetzungsaufwendungen; Gebrauchswerterhöhung
    Leitsatz: 1. Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes, die nicht bereits als sogenannter anschaffungsnaher Herstellungsaufwand zu beurteilen sind, führen nur dann zu (nachträglichen) Herstellungskosten infolge einer wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 HGB), wenn die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit über die zeitgemäße substanzerhaltende Bestandteilserneuerung hinaus den Gebrauchswert des Hauses insgesamt deutlich erhöhen. Herstellungskosten liegen nicht allein schon deshalb vor, weil Aufwendungen, die für sich genommen als Erhaltungsaufwand zu beurteilen sind, in ungewöhnlicher Höhe zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum anfallen. 2. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die nicht über die zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehen, sind in die Beurteilung, ob der Gebrauchswert erhöht wird, nur dann einzubeziehen, wenn sie mit anderen, zu Herstellungskosten führenden Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen. 3. Eine deutliche Erhöhung des Gebrauchswerts kann in einer deutlichen Verlängerung der tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes begründet sein. Ein deutlicher Anstieg der erzielbaren Miete kann nur insoweit Hinweiszeichen für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert sein, als er auf den zu Herstellungskosten führenden Maßnahmen beruht.
    BFH
    09.05.1995
  6. IV R 60/92 - Einkommenststeuer; Abnutzung für alt; AfA; Arbeitszimmer in gemeinsamen Haus
    Leitsatz: Enthält ein beiden Ehegatten gehörendes Einfamilienhaus ein betriebliches Arbeitszimmer des Ehemannes und haben beide Eheleute das Bauvorhaben jeweils zur Hälfte finanziert, kann der Ehemann nur die Hälfte der auf das Arbeitszimmer entfallenden AfA in Anspruch nehmen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl. II 1991, 82). In der Übernahme der laufenden Grundstückskosten durch den Ehemann kann jedoch ein der Ehefrau gewährtes Nutzungsentgelt liegen.
    BFH
    09.11.1995
  7. II R 93/94 - Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag über Restitutionsgrundstück gegen Abtretung der Ansprüche nach dem VermG; Weiterveräußerungsvertrag
    Leitsatz: 1. Der Grunderwerbsteuerpflicht eines Kaufvertrages über ein Grundstück nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG 1983, welches von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war, steht die zur Abwicklung des Kaufvertrages vereinbarte Abtretung der Ansprüche nach dem VermG durch den früheren Eigentümer des Grundstücks an den Käufer nicht entgegen. 2. § 34 Abs. 3 VermG stellt nur solche Erwerbsvorgänge von der Grunderwerbsteuer frei, mit denen das Ziel verfolgt wird, das Eigentum an dem von Maßnahmen i. S. von § 1 VermG betroffenen Grund-stück vom Nichtberechtigten auf den Berechtigten (zurück-) zuübertragen. Hierunter fällt nicht ein Weiterveräußerungsvertrag, der der Verwertung der Rechtsposition des früheren Eigentümers des Grundstücks dient.
    BFH
    08.11.1995
  8. II R 5/92 - Erbschaftsteuer; Geldvermächtnis
    Leitsatz: Wird ein dem Steuerpflichtigen von dem Erblasser ausgesetztes Geldvermächtnis durch Übertragung von Grundstücken an "Erfüllungs statt" erfüllt, so ist Besteuerungsgrundlage bei der Erbschaftsteuerfestsetzung der (Nominal-) Wert der Geldforderung und nicht der (indizierte) Einheitswert der übertragenen Grundstücke.
    BFH
    25.10.1995
  9. GrS 1/93 - Gewerbesteuer; Gewerbebegriff; Grundstückshandel; Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR
    Leitsatz: Grundstücksverkäufe einer GbR können einem Gesellschafter, der auch eigene Grundstücke veräußert, in der Weise zugerechnet werden, daß unter Einbeziehung dieser Veräußerungen ein gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters besteht.
    BFH
    03.07.1995
  10. 1 AR 22/95 - Restitutionsverfahren; Rückerstattungsverfahren; Anwaltspflichten
    Leitsatz: Zu den Pflichten des Rechtsanwalts im Rückerstattungsverfahren.
    Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Kammer II,
    04.05.1995