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1 K 641/95 - Antragsbefugnis; Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Pfandgläubiger; Anmelder; Widerspruch; aufschiebende Wirkung; Investitionsvorrangbescheid; Zessionar; Beteiligungsausschluss; Einwendungsausschluss; Vorhabenträger; InvestitionszweckLeitsatz: 1. Für die Frage der Antragsbefugnis im Verfahren nach §§ 80 a, 80 Abs. 5 VwGO macht es keinen Unterschied, ob der Rückübertragungsanspruch an einen Dritten abgetreten oder nur verpfändet ist. 2. Der Pfandgläubiger, der nicht Angehöriger des Anmelders ist, besitzt keine Antragsbefugnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Investitionsvorrangbescheid, da er wie ein Zessionar dem Beteiligungsausschluß des § 4 Abs. 5 InVorG unterliegt.VG Leipzig19.10.1995
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1 K 862/94 - Unternehmensrückübertragung; Quorum; Liquidationsgesellschaft; Verfahrensbeteiligung; Restitutionsantrag; RückübertragungsanmeldungLeitsatz: Die Anmeldung auf Rückübertragung eines Unternehmens durch einzelne Gesellschafter gilt nach § 18 Abs. 1 Satz 1 URüV als Anmeldung für die Gesellschaft, wenn das Quorum des § 6 Abs. 1 a VermG erreicht ist; dies bewirkt die verfahrensrechtliche Beteiligung der Gesellschaft in Liquidation selbst dann, wenn ein Fall des § 1 Abs. 8 lit. a) VermG vorliegt.VG Leipzig26.04.1995
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1 K 930/94 - dingliches Nutzungsrecht; Grundbucheintragung; redlicher Erwerb; Ausschlusstatbestand; StichtagLeitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen eines dinglichen Nutzungsrechtes. 2. Die Eintragung des dinglichen Nutzungsrechtes im Grundbuch ist für dessen Entstehung nicht konstitutiv.VG Leipzig09.08.1995
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16 K 2759/93 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Wohngebiet; Praxis; psychologische Praxis; psychotherapeutische PraxisLeitsatz: Wer entgegen einem Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in gemieteten Räumen eine Praxis eröffnet, trägt das Risiko einer Gefährdung seiner beruflichen Existenz. Eine psychologisch psychotherapeutische Praxis in Köln setzt zum Wohle der Patienten nicht deren Standort in einem Wohngebiet voraus.VG Köln21.09.1995
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2 A 76/93 - Genehmigungsverfahren; Wiedereinsetzung; Fristversäumung; Grundstücksverkauf; Grundstücksverkehrsgenehmigung; NachforschungspflichtLeitsatz: 1. Bei Versäumnis der Frist des § 7 Abs. 1 S. 2 AnmVO vom 3.8.1992 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich dann möglich, wenn diese ohne Verschulden infolge höherer Gewalt versäumt wurde. 2. Höhere Gewalt in diesem Sinne ist gegeben, wenn der Betroffene von dem Verkauf des Grundstücks und der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung keine Kenntnis hatte und keinerlei Anlaß für weitere Nachforschungen bestand.VG Halle16.03.1995
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3 A 157/93 - Sparkasse; Funktionsnachfolger; entschädigungslose EnteignungLeitsatz: 1. Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht Anspruchsberechtigte nach Art. 21 Abs. 3 EV. 2. Nach 1945 neugegründete Sparkassen, die Vermögenswerte aufgrund der Verordnung Nr. 2 v. 3.8.1945 geschlossener Sparkassen übernommen haben, sind bloße Funktionsnachfolger der geschlossenen Sparkassen, nicht deren Rechtsnachfolger. 3. Sparkassen wurden erst mit der 19. DB zur Verordnung der DWK vom 12.5.1948 in Volkseigentum überführt. Diese Maßnahme stellt eine entschädigungslose Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 1 lit a) VermG dar.VG Greifswald25.01.1995
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2 A 424/93 - Vermögenswert; Sollablieferungsmenge; Schadensersatzforderung; Vollstreckung eines RückführungsbetragesLeitsatz: 1. Eine Schadensersatzforderung wegen überhöhter Sollablieferungsmengen für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist kein Vermögenswert i. S. d. § 2 VermG. 2. Die Vollstreckung eines Rückführungsbetrages nach DDR-Recht unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des VermG; entscheidend kommt es auf die der Vollstreckung zugrunde liegende Verwaltungsentscheidung an.VG Greifswald09.05.1995
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2 A 154/94 - unredlicher Erwerb; EigenheimerwerbLeitsatz: Ein Erwerb eines Eigenheimes unter Mißachtung der Vorgaben des § 1 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser vom 11. Februar 1955 (GBl. I DDR Nr. 16, S. 154) rechtfertigt für sich alleine noch nicht die Annahme, daß der Rechtserwerb nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften der DDR stand.VG Greifswald24.08.1995
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2 (5) A 947/94 - verfolgungsbedingter VermögensverlustLeitsatz: Die staatlicherseits veranlaßte Ersetzung eines regimekritischen (Allein-)Vorstandes einer privatrechtlichen Stiftung durch einen SS-Obergruppenführer bewirkt keinen Vermögensverlust bei der Stiftung.VG Greifswald23.05.1995
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5 A 728/94 - Enteignungen von ausländischen Großgrundbesitzern; Mecklenburg-Vorpommern; Befehle der sowjetischen MilitärverwaltungLeitsatz: 1. Die Enteignungen von ausländischen Großgrundbesitzern in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Verordnung Nr. 19 der Landesverwaltung Mecklenburg über die Bodenreform im Lande Mecklenburg vom 5. September 1945 entsprachen dem Willen der Sowjetunion und sind daher besatzungshoheitlich. 2. Die Besatzungshoheitlichkeit ergibt sich bereits aus dem SMAD-Befehl Nr. 110, da die Verordnung Nr. 19 auch ausländisches Vermögen erfaßt und den Gesetzen und Befehlen des Kontrollrates und den Befehlen der sowjetischen Militärverwaltung nicht widerspricht. 3. Der Geschehensablauf zeigt, daß die Durchführung der Bodenreform insgesamt dem Willen der Sowjetunion entsprach. 4. Die Sowjetunion hat ausdrücklich ihren generellen Willen geäußert, bereits an Neubauern verteilte landwirtschaftliche Flächen auch dann nicht zurückzugeben, wenn der Enteignete ausländischer Staatsbürger war. 5. Es liegen keine Tatsachen vor, die eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG rechtfertigen.VG Greifswald01.06.1995