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Suchergebnis Urteilssuche (10 Urteile)

  1. VIII ZR 54/15 - Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhung im Reihenhaus
    Leitsatz: Auch wenn der Berliner Mietspiegel (2011) ausdrücklich ausführt, dass er auf Wohnungen in Reihenhäusern nicht anwendbar sei, ist der Vermieter nicht gehindert, sich zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel zu berufen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.04.2016
  2. 65 S 209/15 - Formale Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus mit für solche Objekte nicht einschlägigem Mietspiegel
    Urteil: ...und BGH, VIII ZR 215/05 - GE 2006, 1162...
    LG Berlin
    27.04.2016
  3. VIII ZR 167/20 - Formelle Anforderungen an mit einem Mietspiegel begründetes Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: ...Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, GE...
    BGH
    07.07.2021
  4. VIII ZR 355/18 - Zustimmungsklage auch bei formell unwirksamem Erhöhungsverlangen zulässig, gerichtliche Zustimmungsverfahren auf einen vor dem Stichtag des Mietendeckels wirkenden Zeitpunkt
    Leitsatz: ...2018 - VIII ZR 136/17, GE 2018, 991 = NJW 2018...
    BGH
    29.04.2020
  5. VIII ZR 219/20 - Ermäßigung des Mieterhöhungsverlangens im Verfahrenslauf löst keine neuen Fristen aus
    Leitsatz: Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb eines Mieterhöhungsverfahrens nach §§ 558 ff. BGB sein formell ordnungsgemäßes vorprozessuales Erhöhungsverlangen (§ 558a BGB) nachträglich - etwa mit Erhebung der Zustimmungsklage - zu ermäßigen. Einer nochmaligen - den Lauf der in § 558b Abs. 1, 2 BGB geregelten Fristen von Neuem auslösenden - Erklärung und Begründung nach § 558a BGB bedarf es hierfür nicht.
    BGH
    06.04.2022
  6. III ZR 11/87 - Straßenreinigungsentgelt für Anlieger
    Leitsatz: § 7 des Straßenreinigungsgesetzes von Berlin v. 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501) ist mit Art. 3 GG auch insoweit vereinbar, als diese Vorschrift die Pflicht zur Entrichtung von Entgelten zur Deckung (eines Teils) der Kosten der Straßenreinigung allein den Anliegern der (im Straßenreinigungsverzeichnis A aufgeführten) Straßen auferlegt.
    BGH
    24.03.1988
  7. I ZR 5/15 - Keine Verpflichtung für Vorkaufsberechtigten zur Zahlung einer unüblichen Maklerprovision
    Leitsatz: 1. Die Bestimmung des § 655 BGB ist nicht über ihren Wortlaut hinaus auf andere Arten von Maklerverträgen anzuwenden. 2. Ist die Zahlung einer unüblich hohen Maklerprovision im Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart, und ist der Vorkaufsberechtigte im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts deshalb nicht verpflichtet, die Maklerprovision in der vereinbarten Höhe nach § 464 Abs. 2 BGB zu erstatten, besteht für den Vorkaufsberechtigten auch keine Verpflichtung, eine auf die übliche Höhe reduzierte Maklerprovision zu zahlen.
    BGH
    12.05.2016
  8. XII ZR 56/11 - Geschäftsraummietvertrag; Nebenkostenumlage; Inhaltskontrolle; Transparenzgebot; Regelungsverbot; Klauselverbot; Überraschungsklausel; Betriebskostenumlage; Verwaltungskosten; Centermanagement; Instandhaltungsklausel; Instandsetzungsklausel
    Leitsatz: Die formularmäßige Umlage von „Verwaltungskosten" in einem Geschäftsraummietvertrag ist auch ohne deren Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung wirksam, dagegen weder die zusätzliche formularmäßige Umlage nicht näher aufgeschlüsselter Kosten des „Centermanagements" oder der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen und Anlage auf ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladenlokal. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.09.2014
  9. 65 S 79/16 - Zum Erkenntniswert der Berliner Mietspiegel (qualifiziert, unqualifiziert, als einfacher Mietspiegel geeignete Schätzungsgrundlage, gar keine Verwendung, sondern Sachverständigengutachten bei substantiierten Angriffen des Vermieters gegen den Mietspiegel)
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist in der Wahl seines Begründungsmittels für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB auch dann frei, wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt; er muss dem Mieter die entsprechenden Angaben des qualifizierten Mietspiegels nur (zusätzlich) mitteilen. Dem Vermieter soll trotz Vorliegens eines qualifizierten Mietspiegels nicht die Möglichkeit genommen werden, sein Mieterhöhungsverlangen auf andere Begründungsmittel zu stützen, namentlich wenn er der Auffassung ist, dass der qualifizierte Mietspiegel für die konkrete Wohnung nicht die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt und er eine höhere Mieterhöhung geltend machen will.2. Der Umstand, dass der Vermieter bei der Begründung des Mieterhöhungsverlangens einschränkend mitteilt, dass der in Bezug genommene Mietspiegel seiner Auffassung nach „nicht qualifiziert im Sinne des § 558d (1) BGB“ sei, ändert nichts daran, dass ein formell wirksames Erhöhungsverlangen vorliegt; die Begründung genügt auch dann vollumfänglich ihrem Zweck, wenn der Vermieter (ohne jede Begründung) die Qualität des Begründungsmittels in Frage stellt. 3. Der formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens steht nicht entgegen, dass der Vermieter sich im Prozess zur Überprüfung der Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens auf Sachverständigengutachten beruft; dies führt nicht - nachträglich - zur Unwirksamkeit eines formell wirksamen Erhöhungsverlangens. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    07.09.2016
  10. V ZB 5/95 - Hundehaltungsverbot der Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, hat vereinbarungsersetzenden Charakter (vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1994, V ZB 2/93, NJW 1994, 3230) und bindet alle Wohnungseigentümer, weil er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift.
    BGH
    04.05.1995