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Urteil Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhung im Reihenhaus
Schlagworte
Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhung im Reihenhaus
Leitsatz
Auch wenn der Berliner Mietspiegel (2011) ausdrücklich ausführt, dass er auf Wohnungen in Reihenhäusern nicht anwendbar sei, ist der Vermieter nicht gehindert, sich zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf den Mietspiegel zu berufen.
(Leitsatz der Redaktion)
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