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BVerwG 8 C 3.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlichkeit; Überversorgung mit WohnraumLeitsatz: 1. Ob greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Unredlichkeit des Erwerbs vorliegen, ist nur zu prüfen, wenn Tatsachen, die für die Beurteilung der Redlichkeit (§ 4 Abs. 3 VermG) erheblich sind, trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht abschließend aufklärbar sind. 2. Die Überversorgung mit Wohnraum stellte keine gesellschaftlich effektive Nutzung im Sinne der Grundstücksverkehrsverordnung dar.BVerwG28.02.2001
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7 U 253/11 - Werkvertrag, Pauschalpreisbauvertrag, Subunternehmer, Kündigung des HauptunternehmersLeitsatz: Zur Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisbauvertrages und der vorherigen konkreten und verständlichen Hinweispflicht des Gerichts zu noch fehlendem Sachvortrag betreffend die Prüffähigkeit der Rechnung. Zur Kündigung des Hauptunternehmers im Falle kollusiven Zusammenwirkens von Subunternehmer und Auftraggeber und anschließender Beauftragung des Subunternehmers mit der Fertigstellung.KG28.09.2012
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VIII ZR 14/12 - Laufzeitvereinbarung im Stromlieferungsvertrag; Lieferbeginn; Auftragsbestätigung; AnnahmeLeitsatz: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, verstößt die Klausel „Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von einem Jahr. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn." nicht gegen § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB.BGH12.12.2012
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67 T 20/18 - Aussetzung eines Verfahrens auf Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete wg. anhängigen Normenkontrollverfahrens zur MietpreisbremseDer Fall: ...der 67. Kammer des Landgerichts Berlin...LG Berlin01.03.2018
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67 T 66/18 - Ermessensfehlerfreie Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsgemäßheit der MietpreisbremseLeitsatz: .... März 2018 - 67 T 20/18, ZMR 2018, 507...LG Berlin07.06.2018
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67 S 20/18 - Kündigung nach beiderseits nicht unerheblichen Pflichtverletzungen, unerlaubte Untervermietung an Touristen, illegale AusspähungLeitsatz: Überlässt der Mieter die von ihm angemietete Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters entgeltlich an Touristen, kann seiner Pflichtverletzung das für den Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung hinreichende Gewicht fehlen, wenn dem Vermieter seinerseits vor Ausspruch der Kündigung eine erhebliche Pflichtverletzung zur Last gefallen ist, indem er durch Maßnahmen, die der Aufklärung des Verdachts der unerlaubten Gebrauchsüberlassung dienen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters schwerwiegend verletzt hat.LG Berlin03.07.2018
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V ZB 2/18 - Bindung des Grundbuchamtes im Löschungsverfahren an rechtskräftiges Urteil des Prozessgerichts, Grunddienstbarkeit als Gesamtlast für mehrere GrundstückeLeitsatz: 1. In dem Löschungsverfahren gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO ist das Grundbuchamt an die Beurteilung zivilrechtlicher Vorfragen durch ein rechtskräftiges Urteil des Prozessgerichts gebunden. Vorauszusetzen ist hierbei, dass sich die Rechtskraft des Urteils auf das Recht, dessen Löschung begehrt wird, erstreckt und gegenüber allen an dem Grundbuchverfahren Beteiligten wirkt. Nicht ausreichend ist es, wenn das Bestehen des Rechts in dem Zivilprozess lediglich eine präjudizielle Rechtsfrage darstellt. 2. Eine Grunddienstbarkeit kann als Gesamtbelastung für mehrere Grundstücke begründet werden, wenn sich die Ausübung der Dienstbarkeit notwendigerweise auf diese Grundstücke erstreckt und die Belastung dort die gleiche Benutzung sichert. 3. Die - nicht näher eingegrenzte - Nutzung einer auf dem dienenden Grundstück vorhandenen baulichen Anlage kann jedenfalls dann zulässiger Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein, wenn sich die Anlage nur auf eine Teilfläche des dienenden Grundstücks erstreckt und dem Eigentümer an dem von der Ausübungsbefugnis des Dienstbarkeitsberechtigten nicht erfassten Teil des Grundstücks die volle Nutzung verbleibt (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, 208).BGH13.09.2018
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2 U 56/18 - Kabelweitersendung durch WEG bei gewerblicher FerienvermietungLeitsatz: Eine öffentliche Wiedergabe nach § 15 Abs. 3 UrhG und damit eine Kabelweitersendung nach § 20b Abs. 1 UrhG liegen vor, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft die über Satellit ausgestrahlten Programmsignale über eine zentrale Satelliten-Kopfstation empfängt und diese sodann über das von ihr betriebene Hausverteilnetz an die angeschlossenen Wohnungen weiterleitet, sofern die Wohnungen in substantiellem Umfang an wechselnde Feriengäste vermietet werden (Abgrenzung BGH, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14).OLG Braunschweig17.04.2019
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67 S 109/19 - Kündigung wegen herabsetzender ÄußerungenLeitsatz: Sachlich unzutreffenden oder herabsetzenden Äußerungen des Mieters gegenüber seinem Vermieter kann das für eine Kündigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht fehlen, wenn zwischen den Vertragsparteien enge persönliche oder sogar familiäre Beziehungen bestehen.LG Berlin22.08.2019
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67 S 369/18 - Keine Verwertung einer heimlichen Videoüberwachung für Kündigung, kein Schmerzensgeld für Verletzung des PersönlichkeitsrechtsLeitsatz: 1. Das Vorbringen des Vermieters zu dem von ihm behaupteten Kündigungsvorwurf unterfällt einem Sachvortragsverwertungsverbot, wenn sein Parteivortrag auf Informationen beruht, die er unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters auf grundrechtswidrige Weise erlangt hat (hier: Einsatz überwachungsstaatlicher Ausforschungsmethoden durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen gegenüber einem Wohnraummieter zur Erhärtung des bestehenden Verdachts unbefugter Gebrauchsüberlassungen an Dritte). 2. Mit der Abmahnung verzichtet der Vermieter konkludent auf das Recht zur außerordentlichen und ordentlichen Kündigung aus den abgemahnten Gründen, so dass eine Kündigung nur auf einen erneuten Verstoß gestützt werden kann (Bestätigung von LG Berlin GE 2017, 1224). 3. Eine Geldentschädigung für eine Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung durch Videoüberwachung kommt nur ausnahmsweise in Betracht (wie LG Berlin GE 2020, 265) und entfällt, wenn für die Maßnahmen ein sachlicher Grund vorlag. (Leitsätze zu 2 und 3 von der Redaktion)LG Berlin13.02.2020