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  1. 2 U 56/18 - Kabelweitersendung durch WEG bei gewerblicher Ferienvermietung
    Leitsatz: Eine öffentliche Wiedergabe nach § 15 Abs. 3 UrhG und damit eine Kabelweitersendung nach § 20b Abs. 1 UrhG liegen vor, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft die über Satellit ausgestrahlten Programmsignale über eine zentrale Satelliten-Kopfstation empfängt und diese sodann über das von ihr betriebene Hausverteilnetz an die angeschlossenen Wohnungen weiterleitet, sofern die Wohnungen in substantiellem Umfang an wechselnde Feriengäste vermietet werden (Abgrenzung BGH, Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 228/14).
    OLG Braunschweig
    17.04.2019
  2. 67 T 20/18 - Aussetzung eines Verfahrens auf Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete wg. anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Mietpreisbremse
    Der Fall: ...der 67. Kammer des Landgerichts Berlin...
    LG Berlin
    01.03.2018
  3. 67 T 66/18 - Ermessensfehlerfreie Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsgemäßheit der Mietpreisbremse
    Leitsatz: .... März 2018 - 67 T 20/18, ZMR 2018, 507...
    LG Berlin
    07.06.2018
  4. 63 S 309/19 - Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung an Touristen, Kenntniserlangung durch agent provocateur
    Leitsatz: ...lassen (Abgrenzung zu LG Berlin 67 S 20/18...
    LG Berlin
    15.09.2020
  5. 67 S 109/19 - Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen
    Leitsatz: Sachlich unzutreffenden oder herabsetzenden Äußerungen des Mieters gegenüber seinem Vermieter kann das für eine Kündigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht fehlen, wenn zwischen den Vertragsparteien enge persönliche oder sogar familiäre Beziehungen bestehen.
    LG Berlin
    22.08.2019
  6. 67 S 139/21 - Zugang der vermieterseitigen Abmahnung
    Leitsatz: 1. Der Zugang einer vermieterseitigen Abmahnung ist nicht mit ihrer positiven Kenntnisnahme durch den Mieter gleichzusetzen.2. Bestreitet der Mieter den Zugang oder die positive Kenntnisnahme der Abmahnung, ist im Falle des fortgesetzt pflichtwidrigen Verhaltens des Mieters kündigungsrechtlich lediglich von dessen fahrlässigem Zuwiderhandeln gegen die vom Vermieter ausgesprochene Abmahnung auszugehen, es sei denn, der Vermieter beweist nicht nur den Zugang der Abmahnung, sondern auch deren positive Kenntnisnahme durch den Mieter.3. Eine fahrlässige Pflichtverletzung des Mieters wiegt kündigungsrechtlich erheblich weniger schwer als eine vorsätzliche.
    LG Berlin
    28.09.2021
  7. 67 S 20/18 - Kündigung nach beiderseits nicht unerheblichen Pflichtverletzungen, unerlaubte Untervermietung an Touristen, illegale Ausspähung
    Leitsatz: Überlässt der Mieter die von ihm angemietete Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters entgeltlich an Touristen, kann seiner Pflichtverletzung das für den Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung hinreichende Gewicht fehlen, wenn dem Vermieter seinerseits vor Ausspruch der Kündigung eine erhebliche Pflichtverletzung zur Last gefallen ist, indem er durch Maßnahmen, die der Aufklärung des Verdachts der unerlaubten Gebrauchsüberlassung dienen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters schwerwiegend verletzt hat.
    LG Berlin
    03.07.2018
  8. 67 T 35/20 - Aussetzung wg. anhängigen Normenkontrollverfahrens
    Teaser: ...Vorlagebeschluss der ZK 67 des Landgerichts Berlin (GE...
    LG Berlin
    23.04.2020
  9. 67 S 21/20 - Kündigung wegen verweigerter Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Mieter die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verweigert, obwohl er rechtskräftig zu deren Duldung verpflichtet ist.
    LG Berlin
    28.05.2020
  10. 67 S 369/18 - Keine Verwertung einer heimlichen Videoüberwachung für Kündigung, kein Schmerzensgeld für Verletzung des Persönlichkeitsrechts
    Leitsatz: 1. Das Vorbringen des Vermieters zu dem von ihm behaupteten Kündigungsvorwurf unterfällt einem Sachvortragsverwertungsverbot, wenn sein Parteivortrag auf Informationen beruht, die er unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters auf grundrechtswidrige Weise erlangt hat (hier: Einsatz überwachungsstaatlicher Ausforschungsmethoden durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen gegenüber einem Wohnraummieter zur Erhärtung des bestehenden Verdachts unbefugter Gebrauchsüberlassungen an Dritte). 2. Mit der Abmahnung verzichtet der Vermieter konkludent auf das Recht zur außerordentlichen und ordentlichen Kündigung aus den abgemahnten Gründen, so dass eine Kündigung nur auf einen erneuten Verstoß gestützt werden kann (Bestätigung von LG Berlin GE 2017, 1224). 3. Eine Geldentschädigung für eine Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung durch Videoüberwachung kommt nur ausnahmsweise in Betracht (wie LG Berlin GE 2020, 265) und entfällt, wenn für die Maßnahmen ein sachlicher Grund vorlag. (Leitsätze zu 2 und 3 von der Redaktion)
    LG Berlin
    13.02.2020