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  1. 64 S 286/84 - Kautionsvereinbarung für Altbauwohnraum; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; einmalige Leistung; Sicherheitsleistung (des Mieters); Kautionsvereinbarung; Rückforderungsanspruch; Aufrechnungsausschluß
    Leitsatz: 1. Kautionsvereinbarungen, die im preisgebundenen Altbau vor dem 8.8.1982 geschlossen wurden, sind preisrechtlich unzulässig und werden auch durch § 29 a Abs. 6 I. BMG nicht geheilt. 2. Die Forderung des Vermieters nach einer unzulässigen Kaution ist eine unerlaubte Handlung, da das Mietrecht insoweit Schutzgesetz iSv § 823 Abs. 2 BGB ist. 3. Eine Aufrechnung gegen eine Forderung aus unerlaubter Handlung ist unzulässig (§ 393 BGB).
    LG Berlin
    07.12.1984
  2. 64 S 286/84 - Kautionsvereinbarung für Altbauwohnraum; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; einmalige Leistung; Sicherheitsleistung des Mieters; Kautionsvereinbarung; Rückforderungsanspruch; Aufrechnungsausschl.
    Leitsatz: 1. Kautionsvereinbarungen, die im preisgebundenen Altbau vor dem 8.8.1982 geschlossen wurden, sind preisrechtlich unzulässig und werden auch durch § 29 a Abs. 6 I. BMG nicht geheilt. 2. Die Forderung des Vermieters nach einer unzulässigen Kaution ist eine unerlaubte Handlung, da das Mietrecht insoweit Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB ist. 3. Eine Aufrechnung gegen eine Forderung aus unerlaubter Handlung ist unzulässig (§ 393 BGB).
    LG Berlin
    07.12.1984
  3. 62 S 21/84 - Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; einmalige Leistung; Sicherheitsleistung; Möbelkaution; Aufrechnungsausschluss
    Leitsatz: Die Forderung einer Möbelkaution ist zumindest für den Zeitraum vor dem 8. August 1982 bei preisgebundenen Berliner Altbauwohnungen preisrechtswidrig.
    Urteil
    10.12.1984
  4. 64 S 183/84 - Kündigungserklärung bei Mietermehrheit; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung (d. Mieters); Mietermehrheit; Gesamthand; Bevollmächtigung
    Leitsatz: Wenn mehrere Mieter ein Mietverhältnis kündigen wollen, ist es grundsätzlich erforderlich, daß alle Mieter die Kündigung gemeinsam erklären.
    LG Berlin
    11.12.1984
  5. 63 S 120/84 - Betriebskostenzuschlag (Altbau); Zusammenlegung mehrerer Wohnungen - Betriebskostenzuschlag; Wohnungszusammenlegung - Betriebskostenzuschlag; Betriebskosten - Berechnung bei Zusammenlegung von Wohnungen; Betriebsmehrkosten - Abwälzung bei zusammengelegter Wohnung; Betriebskostenerhöhung - Abwälzung bei zusammengelegter Wohnung; Betriebskostenzuschlag - bei zusammengelegter Wohnung; Mehrbelastungszuschlag - bei zusammengelegter Wohnung
    Leitsatz: Bei der Zusammenlegung mehrerer Einzelwohnungen zu einer Gesamtwohnung ist eine Schätzung der darauf entfallenden Betriebskosten preisrechtlich unzulässig.
    LG Berlin
    11.12.1984
  6. 63 S 120/84 - Grundmiete - Teilung einer Wohnung; Grundmiete - bei Zusammenlegung mehrerer Wohnungen; Zusammenlegung mehrerer Wohnungen - Bildung der neuen Grundmiete; Teilung einer Wohnung - Bildung der neuen Grundmiete; preisrechtlich zulässige Miete - bei Zusammenlegung mehrerer Altbauwohnungen; Wohnungszusammenlegung - Bildung der neuen Grundmiete
    Leitsatz: Auch bei der Zusammenlegung mehrerer Einzelwohnungen zu einer Gesamtwohnung greift § 11 Abs. 5 AMVOB mit der Folge ein, daß die Grundmiete der Teilwohnungen addiert die neue Grundmiete der zusammengelegten Wohnungen ergibt.
    LG Berlin
    11.12.1984
  7. REMiet 10/83 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Wohnraummietverhältnis; Wohnungseigentümergemeinschaft als Vertragspartei; Hausmeisterwohnung
    Leitsatz: 1. Einer vorgelegten Rechtsfrage kommt in der Regel dann keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, wenn sie durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung - auch außerhalb eines Rechtsentscheidsverfahrens - geklärt ist. 2. Zum Begriff des Wohnraummietverhältnisses i. S. des § 564 b BGB (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft als Vertragspartei) (negativer Rechtsentscheid).  
    BayObLG
    11.12.1984
  8. 7 C 786/81 - Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag gemäß § 1 Abs. 2 1. MHV-XII. BMG ist zulässig.
    AG Neukölln
    13.12.1984
  9. VG 14 A 405/83 - Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Maßnahme, wertverbessernde; Versetzen einer Tür; Belichtung des Flurs; Sanitärobjekt, Austausch; Stellflächenvergrößerung
    Leitsatz: 1. Der durch Versetzen einer Küchentür erreichte Stellflächengewinn kann eine Wertverbesserung nach § 11 AMVOB sein. 2. Die Herstellung eines Glasausschnittes in einer Tür zum nichtbelichteten Flur ist keine meßbare Wertverbesserung. 3. Zum Austausch eines funktionsfähigen WC-Beckens.
    VG Berlin
    13.12.1984
  10. RE-Miet 6/84 - Kündigung von Wohnraum aufgrund Eigenbedarfs
    Leitsatz: Der Vermieter genügt der Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs (§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB), wenn er im Kündigungsschreiben die Personen angibt, für die die Wohnung benötigt wird, und einen konkreten Sachverhalt (Lebensvorgang) darlegt, auf den er das Interesse dieser Personen an der Erlangung der Wohnung stützt (Kündigungsgrund). Ein nach § 564 b Abs. 3 BGB zu berücksichtigender Kündigungsgrund braucht im Kündigungsschreiben nur so ausführlich bezeichnet zu sein, daß er identifiziert und von anderen Gründen (Sachverhalten, Lebensvorgängen) unterschieden werden kann (Bestätigung der Nr. 2 des Rechtsentscheids vom 14.7.1981 - Allg. Reg. 32/81 = BayObLGZ 1981, 232).
    BayObLG
    17.12.1984