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Urteil Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Maßnahme, wertverbessernde; Versetzen einer Tür; Belichtung des Flurs; Sanitärobjekt, Austausch; Stellflächenvergrößerung
Leitsatz
1. Der durch Versetzen einer Küchentür erreichte Stellflächengewinn kann eine Wertverbesserung nach § 11 AMVOB sein.
2. Die Herstellung eines Glasausschnittes in einer Tür zum nichtbelichteten Flur ist keine meßbare Wertverbesserung.
3. Zum Austausch eines funktionsfähigen WC-Beckens.
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