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  1. VG 14 A 244.83 - Modernisierungszuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Wohnung, teilvermietet; Küchen- Verdoppelung; Bad-Verdoppelung; Installations-Verdoppelung; Wohnung, nicht abgeschlossen
    Leitsatz: Die Verdoppelung von Installationen und Funktionsräumen in einer ungeteilten Wohnung ist keine Modernisierung.
    VG Berlin
    18.12.1984
  2. RE-Miet 6/84 - Kündigung von Wohnraum aufgrund Eigenbedarfs
    Leitsatz: Der Vermieter genügt der Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs (§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB), wenn er im Kündigungsschreiben die Personen angibt, für die die Wohnung benötigt wird, und einen konkreten Sachverhalt (Lebensvorgang) darlegt, auf den er das Interesse dieser Personen an der Erlangung der Wohnung stützt (Kündigungsgrund). Ein nach § 564 b Abs. 3 BGB zu berücksichtigender Kündigungsgrund braucht im Kündigungsschreiben nur so ausführlich bezeichnet zu sein, daß er identifiziert und von anderen Gründen (Sachverhalten, Lebensvorgängen) unterschieden werden kann (Bestätigung der Nr. 2 des Rechtsentscheids vom 14.7.1981 - Allg. Reg. 32/81 = BayObLGZ 1981, 232).
    BayObLG
    17.12.1984
  3. Re-Miet 8/83 - Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Mietsache; unwirksamer Ausschluss in Formularmietvertrag
    Leitsatz: In einem Formularvertrag für die Miete von Wohnraum ist der Ausschluß von Schadensersatzansprüchen wegen Mängel der Mietsache unwirksam, wenn der Gewährleistungsausschluß auch grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz das Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen umfaßt.
    BayObLG
    17.12.1984
  4. REMiet 9/83 - Rechtsentscheidsvorlage; Zustimmungsklage; Vorlagevoraussetzung; grundsätzliche Bedeutung; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen
    Leitsatz: 1. Die Überprüfung der Zulässigkeit einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erfordert in der Regel keine Beweiserhebung über die tatsächlichen Angaben in einem Erhöhungsverlangen. 2. Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, wenn die Auslegung und Anwendung einer Vorschrift durch eine verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist. (Ein Rechtsentscheid erging nicht.)
    BayObLG
    17.12.1984
  5. 7 C 786/81 - Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag gemäß § 1 Abs. 2 1. MHV-XII. BMG ist zulässig.
    AG Neukölln
    13.12.1984
  6. VG 14 A 405/83 - Modernisierungsmaßnahmen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Maßnahme, wertverbessernde; Versetzen einer Tür; Belichtung des Flurs; Sanitärobjekt, Austausch; Stellflächenvergrößerung
    Leitsatz: 1. Der durch Versetzen einer Küchentür erreichte Stellflächengewinn kann eine Wertverbesserung nach § 11 AMVOB sein. 2. Die Herstellung eines Glasausschnittes in einer Tür zum nichtbelichteten Flur ist keine meßbare Wertverbesserung. 3. Zum Austausch eines funktionsfähigen WC-Beckens.
    VG Berlin
    13.12.1984
  7. 64 S 183/84 - Kündigungserklärung bei Mietermehrheit; Mietverhältnis, Beendigung; Kündigung (d. Mieters); Mietermehrheit; Gesamthand; Bevollmächtigung
    Leitsatz: Wenn mehrere Mieter ein Mietverhältnis kündigen wollen, ist es grundsätzlich erforderlich, daß alle Mieter die Kündigung gemeinsam erklären.
    LG Berlin
    11.12.1984
  8. 63 S 120/84 - Betriebskostenzuschlag (Altbau); Zusammenlegung mehrerer Wohnungen - Betriebskostenzuschlag; Wohnungszusammenlegung - Betriebskostenzuschlag; Betriebskosten - Berechnung bei Zusammenlegung von Wohnungen; Betriebsmehrkosten - Abwälzung bei zusammengelegter Wohnung; Betriebskostenerhöhung - Abwälzung bei zusammengelegter Wohnung; Betriebskostenzuschlag - bei zusammengelegter Wohnung; Mehrbelastungszuschlag - bei zusammengelegter Wohnung
    Leitsatz: Bei der Zusammenlegung mehrerer Einzelwohnungen zu einer Gesamtwohnung ist eine Schätzung der darauf entfallenden Betriebskosten preisrechtlich unzulässig.
    LG Berlin
    11.12.1984
  9. 63 S 120/84 - Grundmiete - Teilung einer Wohnung; Grundmiete - bei Zusammenlegung mehrerer Wohnungen; Zusammenlegung mehrerer Wohnungen - Bildung der neuen Grundmiete; Teilung einer Wohnung - Bildung der neuen Grundmiete; preisrechtlich zulässige Miete - bei Zusammenlegung mehrerer Altbauwohnungen; Wohnungszusammenlegung - Bildung der neuen Grundmiete
    Leitsatz: Auch bei der Zusammenlegung mehrerer Einzelwohnungen zu einer Gesamtwohnung greift § 11 Abs. 5 AMVOB mit der Folge ein, daß die Grundmiete der Teilwohnungen addiert die neue Grundmiete der zusammengelegten Wohnungen ergibt.
    LG Berlin
    11.12.1984
  10. REMiet 10/83 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Wohnraummietverhältnis; Wohnungseigentümergemeinschaft als Vertragspartei; Hausmeisterwohnung
    Leitsatz: 1. Einer vorgelegten Rechtsfrage kommt in der Regel dann keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, wenn sie durch eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung - auch außerhalb eines Rechtsentscheidsverfahrens - geklärt ist. 2. Zum Begriff des Wohnraummietverhältnisses i. S. des § 564 b BGB (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft als Vertragspartei) (negativer Rechtsentscheid).  
    BayObLG
    11.12.1984