« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 40)
Sortierung:
-
VIII ZR 124/11 - Anforderungen an Substantiierungspflicht; MietereinbautenLeitsatz: Das Gericht verletzt den Anspruch der klagenden Prozesspartei auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt hat, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Klägerin in der gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben. (Leitsatz der Redaktion)BGH28.02.2012
-
1 W 41/12 - Widerruf einer Veräußerungszustimmung des Verwalters; Nachweis der VerwaltereigenschaftLeitsatz: ..., Beschluss vom 15.3.2011 - 13 W 15/11, BeckRS...KG28.02.2012
-
1 W 432/11 - Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit durch Bewilligungserklärung im UrteilLeitsatz: Soll die Eintragung in Abt. I des Grundbuchs gemäß § 19 GBO berichtigt werden, sind in der Bewilligung im Hinblick auf § 20 GBO grundsätzlich diejenigen Rechtsvorgänge darzulegen, die den Eigentums- bzw. Gesellschafterwechsel bewirkt haben. Einer schlüssigen Darlegung der Unrichtigkeit (hier durch den zu löschenden Gesellschafter) bedarf es jedoch nicht, wenn sich die Bewilligungserklärung mit den Wirkungen des § 894 ZPO aus einem streitigen Urteil oder Versäumnisurteil ergibt.KG05.07.2012
-
VerfGH 8/11 - Winterdienst; Anlieger; Delegation an Dritte; Ordnungswidrigkeit; Eigentum; Inhalts- und Schrankenbestimmung; verfassungskonforme AuslegungLeitsatz: 1. Die Verantwortlichkeit der Straßenanlieger für den Winterdienst auf Gehwegen nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Straßenreinigungsgesetz ist bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar. 2. Bei Beauftragung eines Dritten zur Durchführung des Winterdienstes umfasst die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anliegers grundsätzlich nur die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Dritten.VGH Berlin14.11.2012
-
6 U 132/11 - Notarhaftung; Immobilienkauf; Amtspflichtverpflichtung; Untersuchungspflicht; Treuhandauftrag; Schadensersatz; Schrottimmobilien; unerlaubtes oder unredliches Zusammenwirken des Notars mit dem Verkäufer zu Lasten der finanzierenden Bank; wahrheitsgemäße Bezeugung; Vermeidung falschen AnscheinsLeitsatz: 1. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er den Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung vollzieht und den Treuhandauftrag der teilfinanzierenden Bank ausführt, ohne diese darüber zu unterrichten, dass die Verkäuferin selbst eine Einzahlung in Höhe des nicht finanzierten Kaufpreisteils auf das Notaranderkonto eingezahlt hat. In einem solchen Fall liegen hinreichende Anhaltspunkte für ihn vor, dass er an der Erreichung unerlaubter oder unredlicher Zwecke zulasten der Bank mitwirken würde. Die Auszahlung der hinterlegten Summe an die Verkäuferin stellt eine Verletzung der Treuhandauflage dar, da die Voraussetzung der vollständigen Hinterlegung des Kaufpreises nicht erfüllt ist. 2. Mit der Erteilung einer Bestätigung über den Eingang eines „Teilkaufpreises" auf dem Notaranderkonto verletzt er außerdem seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Bezeugung und zur Vermeidung eines falschen Anscheins.KG12.04.2013
-
63 S 467/12 - NutzungsentschädigungLeitsatz: Nutzt die Ehefrau die Wohnung nach Beendigung des mit dem Ehemann geschlossenen Mietvertrages unentgeltlich weiter, kann der vermietende Eigentümer Nutzungsentschädigung nach § 988 BGB verlangen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin02.07.2013
-
1 W 130/13 - Kein eigenes Beschwerderecht des Urkundsnotars; Erläuterung einer Bewilligung durch nicht beigefügte Anlagen; GrundbuchverfahrenDer Fall: ...Beteiligten zu 1 und 2 mit Beschluss vom 11. März...KG11.02.2014
-
8 U 94/15 - Kein eigener Räumungsanspruch gegen ausgeschiedenen früheren Eigentümer, Hausverbot nach Entzug des WohnungseigentumsLeitsatz: Aus den §§ 18, 19 WEG folgt auch dann kein eigener Räumungs- und Herausgabeanspruch der Miteigentümer gegen den nach Veräußerung ausgeschiedenen früheren Eigentümer, wenn der Besitz des ursprünglichen Eigentümers die Ursache der Störung war.KG10.09.2015
-
1 W 680/15 - Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten, keine Vorlage eines Negativattests für grundbuchrechtlichen VollzugLeitsatz: 1. Hängt die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum nicht von der Genehmigung der Gemeinde ab, weil das aufzuteilende Grundstück im Gebiet einer Erhaltungssatzung belegen ist, kann für den grundbuchlichen Vollzug auch nicht die Vorlage eines Negativattests der Gemeinde verlangt werden.2. Weil die Gemeinde gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 BauGB dem Grundbuchamt den Beschluss über eine Erhaltungssatzung, das Datum ihres Inkrafttretens sowie die genaue Bezeichnung der betroffenen Grundstücke vor ihrer Bekanntmachung rechtzeitig mitzuteilen hat, spricht einiges dafür, dass jedenfalls die Berliner Grundbuchämter verpflichtet sind zu ermitteln, ob ein Grundstück in einem Gebiet mit Erhaltungssatzung liegt. (Leitsätze der Redaktion)KG08.12.2015
-
1 W 169/17 - Eintragungsbewilligung für abgetretene BuchgrundschuldLeitsatz: Hat der Gläubiger einer Buchgrundschuld die Grundschuld abgetreten, erfordert die Eintragung des neuen Gläubigers im Grundbuch eine hierauf gerichtete Bewilligung des alten Gläubigers. Wird vorgetragen, die nicht ausdrücklich erklärte Bewilligung sei in den - in grundbuchtauglicher Form vorliegenden - Erklärungen des alten Gläubigers zur Abtretung enthalten, kommt eine entsprechende Auslegung dennoch nicht in Betracht, wenn begründete Zweifel bestehen, den Beteiligten sei überhaupt bewusst gewesen, dass zum Vollzug des Rechtsübergangs die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.KG06.04.2017