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Urteil Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten, keine Vorlage eines Negativattests für grundbuchrechtlichen Vollzug


Schlagworte

Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten, keine Vorlage eines Negativattests für grundbuchrechtlichen Vollzug

Leitsätze

1. Hängt die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum nicht von der Genehmigung der Gemeinde ab, weil das aufzuteilende Grundstück im Gebiet einer Erhaltungssatzung belegen ist, kann für den grundbuchlichen Vollzug auch nicht die Vorlage eines Negativattests der Gemeinde verlangt werden.

2. Weil die Gemeinde gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 BauGB dem Grundbuchamt den Beschluss über eine Erhaltungssatzung, das Datum ihres Inkrafttretens sowie die genaue Bezeichnung der betroffenen Grundstücke vor ihrer Bekanntmachung rechtzeitig mitzuteilen hat, spricht einiges dafür, dass jedenfalls die Berliner Grundbuchämter verpflichtet sind zu ermitteln, ob ein Grundstück in einem Gebiet mit Erhaltungssatzung liegt.

(Leitsätze der Redaktion)

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