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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 41)
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1 W 130/13 - Kein eigenes Beschwerderecht des Urkundsnotars; Erläuterung einer Bewilligung durch nicht beigefügte Anlagen; GrundbuchverfahrenDer Fall: ...Beteiligten zu 1 und 2 mit Beschluss vom 11. März...KG11.02.2014
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1 W 5/18 - Vertretungsmacht des Betreuers für GrundbucheintragungenLeitsatz: Erfordert eine Grundbucheintragung (hier über eine Grundschuld) nur eine Bewilligung gemäß § 19 GBO, genügt es, wenn dem Grundbuchamt neben der Bewilligungserklärung des Betreuers der Genehmigungsbeschluss des Betreuungsgerichts und dessen Rechtskraft in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachgewiesen wird.KG11.01.2018
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1 W 699/16 - Umwandlung von Gesamthandseigentum in Bruchteilseigentum bei Auseinandersetzung gesetzlicher Gütergemeinschaft nach polnischem RechtLeitsatz: Sind die Eigentümer in gesetzlicher (Güter-) Gemeinschaft nach polnischem Recht im Grundbuch eingetragen, und hat sich der eine Ehegatte im Rahmen der Auseinandersetzung der Gemeinschaft verpflichtet, dem anderen einen hälftigen Miteigentumsanteil zu übertragen, kann dieser Anspruch mangels Identität des Schuldners mit dem eingetragenen Eigentümer erst dann durch Vormerkung gesichert werden, wenn das Eigentum in Bruchteilseigentum überführt worden ist. Hierzu genügt die gegenseitig erklärte Auflassung hälftiger Miteigentumsanteile allein nicht; die Umwandlung des gesamthänderisch gebundenen Eigentums in Bruchteilseigentum muss auch im Grundbuch vollzogen worden sein.KG25.04.2017
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1 W 169/17 - Eintragungsbewilligung für abgetretene BuchgrundschuldLeitsatz: Hat der Gläubiger einer Buchgrundschuld die Grundschuld abgetreten, erfordert die Eintragung des neuen Gläubigers im Grundbuch eine hierauf gerichtete Bewilligung des alten Gläubigers. Wird vorgetragen, die nicht ausdrücklich erklärte Bewilligung sei in den - in grundbuchtauglicher Form vorliegenden - Erklärungen des alten Gläubigers zur Abtretung enthalten, kommt eine entsprechende Auslegung dennoch nicht in Betracht, wenn begründete Zweifel bestehen, den Beteiligten sei überhaupt bewusst gewesen, dass zum Vollzug des Rechtsübergangs die Eintragung im Grundbuch erforderlich ist.KG06.04.2017
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13 W 24/25 - Einstweilige Verfügung zur VersorgungsunterbrechungLeitsatz: ...Die einem Grundversorger nach § 19...OLG Celle30.07.2025
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1 W 7908/96 - Beitrittsgebiet; Hypothek; Grundbuchberichtigung; GläubigerbezeichnungLeitsatz: Die Berichtigung der Gläubigerbezeichnung einer Hypothek betreffend ein im Beitrittsgebiet belegenes Grundstück, als deren Gläubiger Volkseigentum in Rechtsträgerschaft einer Sparkasse eingetragen ist, erfolgt nicht im Berichtigungsverfahren nach § 19 oder § 22 GBO, sondern auf Eintragungsersuchen nach § 3 VZOG. Die Landesbank Berlin - Girozentrale kann daher einen Antrag bei einer Hypothek, anstelle "Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Sparkasse der Stadt Berlin" sie selbst als Gläubigerin einzutragen, nicht mit Erfolg darauf stützen, sie sei Rechtsnachfolgerin der früher im Ostteil Berlins ansässigen Sparkasse der Stadt Berlin und als Bewilligungsstelle nach § 105 Abs. 1 Nr. 6 GBV verfügungsbefugt.KG24.06.1997
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VIII ZR 124/11 - Anforderungen an Substantiierungspflicht; MietereinbautenLeitsatz: Das Gericht verletzt den Anspruch der klagenden Prozesspartei auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt hat, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Klägerin in der gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben. (Leitsatz der Redaktion)BGH28.02.2012
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10 W 1545/03 - Bodenneuordnung; Sonderungsteilbescheid; Bodenrichtwert; Wertermittlungsstichtag; Bemessungszeitpunkt; Entschädigungsleistung; AusgleichsleistungLeitsatz: ...Dresden [3. ZS] vom 13. Dezember 1999 - 3 W...OLG Dresden03.04.2006
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VerfGH 8/11 - Winterdienst; Anlieger; Delegation an Dritte; Ordnungswidrigkeit; Eigentum; Inhalts- und Schrankenbestimmung; verfassungskonforme AuslegungLeitsatz: 1. Die Verantwortlichkeit der Straßenanlieger für den Winterdienst auf Gehwegen nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Straßenreinigungsgesetz ist bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar. 2. Bei Beauftragung eines Dritten zur Durchführung des Winterdienstes umfasst die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anliegers grundsätzlich nur die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Dritten.VGH Berlin14.11.2012
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BVerwG 3 C 17.01 - Bahngrundstück; Reichseisenbahnvermögen; Postvermögen; RückübertragungsanspruchLeitsatz: ...Kapitalgesellschaft (§ 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG) nicht...BVerwG23.08.2001
