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VIII ZR 114/22 - Prüfung einer nicht zu rechtfertigenden Härte, Räumung, SuizidgefahrLeitsatz: ...26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21, GE 2023...BGH10.04.2024
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VIII ZR 390/21 - Kündigungswiderspruch bei SuizidgefahrLeitsatz: ...2019 - VIII ZR 180/18, GE 2019, 905 = BGHZ 222...BGH26.10.2022
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65 S 132/21 - Eigenbedarfskündigung, unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte zu den bisherigen VertragsbedingungenLeitsatz: Ist mit Blick auf Therapiemöglichkeiten und Krankheitsprognosen mit einer Besserung des chronischen Krankheitszustandes nicht zu rechnen und bestehen auch keine weiteren therapeutischen Maßnahmen mehr, kann bei einem älteren, langjährigen, depressiven und suizidgefährdeten Mieter die unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses auch ohne zusätzliche Mieterhöhung angezeigt sein, sofern zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete keine allzu große Differenz (hier: 5,09 €/mtl.) liegt.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.05.2023
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VIII ZR 270/22 - Stellungnahme eines „Behandlers“ zum Nachweis von Härtegründen bei EigenbedarfskündigungLeitsatz: ...22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, GE 2019, 913...BGH16.04.2025
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VIII ZR 211/22 - Zerrüttung des Mietverhältnisses als KündigungsgrundLeitsatz: Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass diese zumindest auch durch ein pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB zuzubilligen.BGH29.11.2023
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VIII ZR 280/21 - „Fiktive“ Schadensbemessung für unterlassene SchönheitsreparaturenLeitsatz: ..., Beschlüsse vom 26. April 2022 - VIII ZR 364/20, GE...BGH19.04.2023
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VII ZR 236/23 - Kündigung eines Bauvertrags wegen Nichtleistung einer BauhandwerkersicherungLeitsatz: 1. Nach Kündigung des Vertrags wegen Nichtleistung einer Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB a.F. durch den Unternehmer kann dieser nach seiner Wahl etwaige Mängel der bis zur Kündigung erbrachten Leistung beseitigen oder die Beseitigung der Mängel ablehnen. Einer erneuten Fristsetzung zur Leistung der Bauhandwerkersicherung vor Ablehnung der Mängelbeseitigung bedarf es nicht.2. Der nach Kündigung gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1 BGB a.F. bestehende Vergütungsanspruch für die bis zur Kündigung erbrachte Leistung ist für den Fall, dass der Unternehmer (auch) die Mängelbeseitigung wegen Nichtleistung der Bauhandwerkersicherung ablehnt, in Anlehnung an § 634 Nr. 3, § 638 BGB um den auf den Mangel entfallenden Wertanteil der Vergütung zu kürzen. Die Kürzung ist dabei ausgehend von der vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile zu schätzen, die auf die mangelhafte Leistung entfallen.BGH16.04.2025
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65 S 14/22 - Unbefristete Fortsetzung des wirksam gekündigten Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte bei Suizidalität des betagten Mieters unter Anpassung der MiethöheLeitsatz: 1. Im Rahmen des § 574 BGB ist die unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses - ausnahmsweise - dann gerechtfertigt, wenn mit Blick auf die bereits ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten und die Krankheitsprognose eine Besserung des depressiven und suizidalen Zustands des betagten Mieters nicht zu erwarten, sondern eine Verschlimmerung des Zustands oder sogar ein Suizid durch den erzwungenen Wohnungswechsel zu befürchten ist.2. Zur Festsetzung der angemessenen Miethöhe bei Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Bezugnahme auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach einem Mietspiegel, der auf die streitgegenständliche Wohnung nicht anwendbar ist.(Leitsätze der Redaktion WuM)LG Berlin II30.04.2024
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67 S 20/23 - Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit (nur) zu einer marktüblichen Miete nach Berufung auf die SozialklauselLeitsatz: Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach §§ 574a Abs. 2 BGB, 308a Abs. 1 ZPO ist dem Vermieter grundsätzlich nur dann zumutbar, wenn die vom Mieter entrichtete Miete der marktüblichen Neuvermietungsmiete entspricht. Liegt die bisherige Vertragsmiete darunter und ist für den Mieter die Entrichtung einer marktüblichen Miete sozialverträglich, hat das Gericht neben der unbestimmten Fortsetzung des Mietverhältnisses eine entsprechende Erhöhung des Mietzinses anzuordnen.LG Berlin07.12.2023
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61 C 55/24 - Eigenbedarfskündigung, Widerspruch des Mieters wegen PflegebedürftigkeitLeitsatz: 1. Ein ernsthafter Nutzungswille für eine Eigenbedarfskündigung ist anzunehmen, wenn nach der geplanten Familiensituation (Kinderwunsch) die jetzige Wohnsituation beengt ist.2. Eine andere Wohnung des Vermieters ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie leer steht.3. Für die Voraussetzungen des Widerspruchs des Mieters wegen einer Härte ist er darlegungs- und beweispflichtig; ein allgemeinärztliches Attest und ein Behindertenausweis sind ohne substantiierten Vortrag nicht ausreichend.4. Eine Härte für den gekündigten Mieter wegen fehlender Sozialauswahl ist auch dann nicht anzunehmen, wenn der Vermieter nicht auf eine andere (vermietete) Wohnung zugreift, die mit der Wohnung des Mieters nicht vergleichbar ist.5. Für (bestrittene) Bemühungen um Ersatzwohnraum genügt nicht die Vorlage einer handschriftlichen Auflistung von Wohnungsbewerbungen ohne Nachweis durch eMail- oder Schriftverkehr.(Leitsätze der Redaktion)AG Flensburg04.12.2024
