Urteil Eigenbedarfskündigung, unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte zu den bisherigen Vertragsbedingungen
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung, unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte zu den bisherigen Vertragsbedingungen
Leitsatz
Ist mit Blick auf Therapiemöglichkeiten und Krankheitsprognosen mit einer Besserung des chronischen Krankheitszustandes nicht zu rechnen und bestehen auch keine weiteren therapeutischen Maßnahmen mehr, kann bei einem älteren, langjährigen, depressiven und suizidgefährdeten Mieter die unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses auch ohne zusätzliche Mieterhöhung angezeigt sein, sofern zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete keine allzu große Differenz (hier: 5,09 €/mtl.) liegt.
(Leitsatz der Redaktion)
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