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Suchergebnis Urteilssuche (9 Urteile)

  1. VIII ZR 114/22 - Prüfung einer nicht zu rechtfertigenden Härte, Räumung, Suizidgefahr
    Leitsatz: ...26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21, GE 2023...
    BGH
    10.04.2024
  2. VIII ZR 390/21 - Kündigungswiderspruch bei Suizidgefahr
    Leitsatz: ...2019 - VIII ZR 180/18, GE 2019, 905 = BGHZ 222...
    BGH
    26.10.2022
  3. 65 S 132/21 - Eigenbedarfskündigung, unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte zu den bisherigen Vertragsbedingungen
    Leitsatz: Ist mit Blick auf Therapiemöglichkeiten und Krankheitsprognosen mit einer Besserung des chronischen Krankheitszustandes nicht zu rechnen und bestehen auch keine weiteren therapeutischen Maßnahmen mehr, kann bei einem älteren, langjährigen, depressiven und suizidgefährdeten Mieter die unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses auch ohne zusätzliche Mieterhöhung angezeigt sein, sofern zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete keine allzu große Differenz (hier: 5,09 €/mtl.) liegt.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.05.2023
  4. VIII ZR 211/22 - Zerrüttung des Mietverhältnisses als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass diese zumindest auch durch ein pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB zuzubilligen.
    BGH
    29.11.2023
  5. VIII ZR 280/21 - „Fiktive“ Schadensbemessung für unterlassene Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: ..., Beschlüsse vom 26. April 2022 - VIII ZR 364/20, GE...
    BGH
    19.04.2023
  6. 65 S 14/22 - Unbefristete Fortsetzung des wirksam gekündigten Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte bei Suizidalität des betagten Mieters unter Anpassung der Miethöhe
    Leitsatz: 1. Im Rahmen des § 574 BGB ist die unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses - ausnahmsweise - dann gerechtfertigt, wenn mit Blick auf die bereits ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten und die Krankheitsprognose eine Besserung des depressiven und suizidalen Zustands des betagten Mieters nicht zu erwarten, sondern eine Verschlimmerung des Zustands oder sogar ein Suizid durch den erzwungenen Wohnungswechsel zu befürchten ist.2. Zur Festsetzung der angemessenen Miethöhe bei Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Bezugnahme auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach einem Mietspiegel, der auf die streitgegenständliche Wohnung nicht anwendbar ist.(Leitsätze der Redaktion WuM)
    LG Berlin II
    30.04.2024
  7. 67 S 20/23 - Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit (nur) zu einer marktüblichen Miete nach Berufung auf die Sozialklausel
    Leitsatz: Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach §§ 574a Abs. 2 BGB, 308a Abs. 1 ZPO ist dem Vermieter grundsätzlich nur dann zumutbar, wenn die vom Mieter entrichtete Miete der marktüblichen Neuvermietungsmiete entspricht. Liegt die bisherige Vertragsmiete darunter und ist für den Mieter die Entrichtung einer marktüblichen Miete sozialverträglich, hat das Gericht neben der unbestimmten Fortsetzung des Mietverhältnisses eine entsprechende Erhöhung des Mietzinses anzuordnen.
    LG Berlin
    07.12.2023
  8. 61 C 55/24 - Eigenbedarfskündigung, Widerspruch des Mieters wegen Pflegebedürftigkeit
    Leitsatz: 1. Ein ernsthafter Nutzungswille für eine Eigenbedarfskündigung ist anzunehmen, wenn nach der geplanten Familiensituation (Kinderwunsch) die jetzige Wohnsituation beengt ist.2. Eine andere Wohnung des Vermieters ist nur dann zu berücksichtigen, wenn sie leer steht.3. Für die Voraussetzungen des Widerspruchs des Mieters wegen einer Härte ist er darlegungs- und beweispflichtig; ein allgemeinärztliches Attest und ein Behindertenausweis sind ohne substantiierten Vortrag nicht ausreichend.4. Eine Härte für den gekündigten Mieter wegen fehlender Sozialauswahl ist auch dann nicht anzunehmen, wenn der Vermieter nicht auf eine andere (vermietete) Wohnung zugreift, die mit der Wohnung des Mieters nicht vergleichbar ist.5. Für (bestrittene) Bemühungen um Ersatzwohnraum genügt nicht die Vorlage einer handschriftlichen Auflistung von Wohnungsbewerbungen ohne Nachweis durch eMail- oder Schriftverkehr.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Flensburg
    04.12.2024
  9. 67 S 264/22 - Widerspruch nach Eigenbedarfskündigung, in Berlin kein angemessener Ersatzwohnraum
    Leitsatz: 1. Zu fehlendem Ersatzwohnraum in Berlin als einem die Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigenden Härtegrund gemäß § 574 Abs. 2 BGB.2. Bei tatsächlicher Mangellage und hinreichender Bemühungen um Ersatzwohnraum (hier: 244 Bewerbungen in zweieinhalb Jahren) kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses durch Urteil bestimmt werden.3. Die Suche des Mieters muss sich in einer Großstadt wie Berlin nicht auf die gesamte Gemeinde erstrecken.4. Eine längerfristige Fortsetzung des Mietverhältnisses kann nach gerichtlicher Schätzung der ortsüblichen Neuvertragsmiete angeordnet werden.(Leitsätze zu 2 bis 4 von der Redaktion)
    LG Berlin II
    25.01.2024