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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 538)
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X ZR 65/14 - Formmangel, SchenkungsvertragLeitsatz: Der Formmangel eines Schenkungsvertrags, in dem sich der Schenker zur Übertragung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens verpflichtet, wird nicht durch Vollzug geheilt.BGH28.06.2016
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XII ZB 684/14 - Zustellung einer Urteilsausfertigung, Neufassung des § 317 ZPO, beglaubigte AbschriftLeitsatz: Für Urteile, die nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO zum 1. Juli 2014 zugestellt worden sind, setzt der Beginn der Fristen zur Berufungseinlegung und -begründung nicht mehr die Zustellung einer Urteilsausfertigung voraus. Entsprechend der nunmehr in § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO enthaltenen Regel genügt die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des in vollständiger Form abgefassten Urteils (Abgrenzung zu Senatsbeschluss BGHZ 186, 22 = FamRZ 2010, 1246).BGH27.01.2016
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I ZB 74/15 - Nachbesserung einer Vermögensauskunft, Erstattungsforderung für Betriebs- und Heizkosten, JobCenter, SozialhilfeträgerLeitsatz: Einem Verlangen auf Nachbesserung einer Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat. Ein solches Auskunftsbegehren ist mutwillig, weil diese Ansprüche nicht der Pfändung unterliegen.BGH03.03.2016
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V ZR 258/15 - Zurückweisung der Berufung, Teilzulassung der RevisionLeitsatz: 1. Nach Maßgabe von §§ 529, 531 ZPO zulässiges neues Vorbringen ist auch dann zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht nach § 522 Abs. 2 ZPO entscheiden will. Eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ist daher nur zulässig, wenn die Berufung auch unter Berücksichtigung danach zulässigen neuen Vorbringens offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.2. Auch gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 ZPO kann die Revision beschränkt auf die Höhe des Anspruchs zugelassen werden, wenn der Rechtsstreit durch den Tatrichter in ein Grund- und ein Höheverfahren zerlegt werden könnte. Dass er einheitlich entschieden hat, ist dafür, wie auch sonst, unerheblich. 3. Kommt eine solche Teilzulassung der Revision in Betracht, kann das Revisionsgericht die Entscheidung des Berufungsgerichts nach § 544 Abs. 7 ZPO beschränkt auf die Höhe des Anspruchs aufheben und den Rechtsstreit nur insoweit an das Berufungsgericht zurückverweisen.BGH14.07.2016
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VII ZR 17/14 - Nichtzulassungsbeschwerde, Hauptantrag, Hilfsantrag, BerufungLeitsatz: Werden Haupt- und Hilfsantrag in erster Instanz abgewiesen, und hat die Berufung hinsichtlich des Hauptantrags Erfolg, ist die Abweisung des Hilfsantrags ohne Weiteres gegenstandslos. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unabhängig von dem Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zulässig, wenn und soweit das Berufungsgericht eine Berufung teilweise verworfen hat.BGH13.09.2016
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13 K 2850/13 E - Zum Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht länger leerstehender ObjekteLeitsatz: Eine ursprüngliche vorhandene Einkünfteerzielungsabsicht entfällt auch dann nicht, wenn zwar das Objekt nach mehrjähriger Vermietungszeit infolge zahlreicher gravierender Baumängel wegen Unbewohnbarkeit leersteht und eine Sanierung wegen ungeklärter Eigentumsfragen (Wohnung war zum größten Teil auf einem Flurstück, welches als Eigentum des Volkes im Grundbuch erfasst war) erst nach Jahren beginnt, der Steuerpflichtige aber alles unternommen hat, um die Eigentumsfrage in seinem Sinne zu klären und die Wohnung nach der Sanierung wieder zu vermieten.FG Düsseldorf27.09.2016
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II ZB 29/14 - Streitwert für Auskunft über Jahresabschlüsse, Vorlage von Abschriften der vorhandenen Abschlüsse sowie Einsicht in Bücher und BilanzenLeitsatz: 1. Der Beschwerdewert für das Rechtsmittel der zur Auskunftserteilung verurteilten Person bemisst sich gemäß §§ 2, 3 ZPO nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert, und ob die verurteilte Person ein schützenswertes Interesse daran hat, bestimmte Tatsachen vor dem Gegner geheim zu halten; der eigene Zeitaufwand des zur Auskunftserteilung Verurteilten ist entsprechend den Regelungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) für die Entschädigung des Verdienstausfalls von Zeugen mit 21 € je Stunde zu bewerten. 2. Zur Frage, wann die Erfüllung einer Auskunftsverpflichtung zwangsläufig mit Fremdkosten verbunden ist. (Leitsätze der Redaktion)BGH19.04.2016
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14 S 12/16 - Überhöhte Schmutzwasserentgelte der Berliner WasserbetriebeLeitsatz: 1. Der bestandskräftige Bescheid des Bundeskartellamts hinsichtlich der Preisüberhöhung für die Trinkwasserversorgung in Berlin gilt entsprechend für die Schmutzwasserentgelte.2. Auch diese dürften überhöht sein, zumal sie nach denselben Grundsätzen wie das Trinkwasserentgelt kalkuliert wurden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.09.2016
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32 O 476/15 - Sofortiges Anerkenntnis des Herausgabeanspruchs, RäumungLeitsatz: Der Mieter ist nicht verpflichtet, eine Erklärung zu der im Kündigungsschreiben verlangten Herausgabebereitschaft abzugeben.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.01.2016
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325 O 22/16 - Kaufvertragliche Maklercourtage, Vertrag zugunsten DritterLeitsatz: Eine Klausel im Kaufvertrag, mit der sich ein Grundstückskäufer zur Zahlung einer Maklercourtage verpflichtet, stellt in der Regel kein eigenständiges Provisionsversprechen dar, das den Makler als Dritten nach § 328 BGB begünstigt. Anders kann es bei einer engen Verbindung einer Vertragspartei zum Makler sein. (Leitsatz der Redaktion)LG Hamburg23.05.2016