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  1. V ZR 116/15 - Kein Notwegrecht bei Grundstückszugang über eine Treppe
    Leitsatz: 1. Ein Notwegrecht kann nicht geltend gemacht werden, wenn mit einem Kraftfahrzeug herangefahren werden kann und der Hauseingang über eine Treppe zu erreichen ist.2. Persönliche Umstände des Eigentümers (z. B. fortgeschrittenes Alter) sind nicht zu berücksichtigen.3. Die langjährige Benutzung einer anderen Zufahrt begründet kein Gewohnheitsrecht und führt nicht zu einer Verwirkung des Unterlassungsanspruchs. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    22.01.2016
  2. V ZR 27/14 - Erbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, Begründung einer Verpflichtung zur Zahlung von durch Gemeinden, Grunderwerb durch Ersitzen
    Leitsatz: Ein Erbbaurechtsvertrag bedarf als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er eine Verpflichtung der Gemeinde begründet, einen Erbbauzins zu zahlen. Der Erwerb durch Ersitzung trägt seinen Rechtsgrund in sich und schließt Ansprüche gegen den Erwerber aus ungerechtfertigter Bereicherung aus.
    BGH
    22.01.2016
  3. I-24 U 58/15 - Stillschweigender Vertragsschluss, Fristablauf, Interimsmietvertrag
    Leitsatz: 1. Verbindet der Kläger einen Zahlungsantrag mit einem Feststellungsantrag, der auf demselben Anspruch basiert wie das Zahlungsbegehren, darf nicht durch Teil- und Grundurteil isoliert über den Leistungsantrag entschieden werden. Geschieht das gleichwohl, kann das Rechtsmittelgericht den Verfahrensfehler dadurch beheben, dass es den Feststellungsantrag an sich zieht und darüber mit befindet. 2. Ein Mietvertrag ist im Zweifel noch nicht wirksam zustande gekommen, wenn die Parteien sich zwar über den wesentlichen Vertragsinhalt einig sind, aber verabredet haben, dass der Vertrag schriftlich geschlossen werden soll, § 154 Abs. 2 BGB. Ist gleichwohl von einem stillschweigenden Vertragsschluss auszugehen, weil das Mietverhältnis schon während der schwebenden Verhandlungen in Vollzug gesetzt wurde, endet es jedenfalls mit Fristablauf, wenn Einvernehmen darüber besteht, dass der in Aussicht genommene schriftliche Mietvertrag befristet werden soll. 3. Werden wesentliche vertragliche Vereinbarungen nicht im Mietvertrag selbst niedergelegt, sondern in Anlagen ausgelagert, müssen die Parteien zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise kenntlich machen. Dazu bedarf es keiner körperlichen Verbindung; es genügt eine bloße gedankliche Verbindung, die in einer zweifelsfreien Bezugnahme zum Ausdruck kommen kann.
    OLG Düsseldorf
    26.01.2016
  4. XII ZB 684/14 - Zustellung einer Urteilsausfertigung, Neufassung des § 317 ZPO, beglaubigte Abschrift
    Leitsatz: Für Urteile, die nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO zum 1. Juli 2014 zugestellt worden sind, setzt der Beginn der Fristen zur Berufungseinlegung und -begründung nicht mehr die Zustellung einer Urteilsausfertigung voraus. Entsprechend der nunmehr in § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO enthaltenen Regel genügt die Zustellung einer beglaubigten Abschrift des in vollständiger Form abgefassten Urteils (Abgrenzung zu Senatsbeschluss BGHZ 186, 22 = FamRZ 2010, 1246).
    BGH
    27.01.2016
  5. IV ZR 147/15 - Verjährungsbeginn für Pflichtteilsanspruch gegenüber Jewish Claims
    Leitsatz: Die Verjährung eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs gegen die Conference on Jewish Material Claims against Germany, lnc., als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten beginnt entsprechend § 2332 Abs. 1 BGB (in der Fassung bis zum 31. Dezember 2009) i.V.m. § 2313 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 BGB mit Ablauf der Ausschlussfristen des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG (31. Dezember 1992, bei beweglichen Sachen 30. Juni 1993) zu laufen.
    BGH
    27.01.2016
  6. 36 BRH 37/15 - Rehabilitierung bei Strafzumessung aufgrund rechtsstaatswidriger Vorverurteilung
    Leitsatz: 1. Wurde ein DDR-Strafurteil bei der Festsetzung des Strafmaßes in einem nachfolgenden Strafurteil zu Lasten des Betroffenen berücksichtigt, und wurde das erste Strafurteil später für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben, ist auch das Strafmaß im zweiten Urteil insoweit rechtsstaatswidrig. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob das Gericht bei der Strafzumessung von § 44 DDR-StGB (Strafschärfung bei Rückfallstraftaten) Gebrauch gemacht hat.2. Beruht das Strafmaß auf einer rechtsstaatswidrigen Vorverurteilung, ist der zu rehabilitierende Anteil der Strafe in entsprechender Anwendung von § 1 Abs. 4 StrRehaG zu bestimmen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Cottbus
    27.01.2016
  7. XII ZR 33/15 - Unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohn- und Geschäftsräumen auch bei langer Vertragslaufzeit ist Leihe und keine Schenkung
    Leitsatz: a) Verstirbt der Kläger während des Rechtsstreits und wird er vom Beklagten und einem Dritten als Miterben beerbt, so wird der Prozess auf Klägerseite allein vom Dritten fortgeführt und behält der Beklagte seine prozessuale Stellung bei (im Anschluss an BGH Beschluss vom 27. Februar 2014 - III ZB 99/13 - NJW 2014, 1886).b) Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen ist regelmäßig auch bei langer Vertragslaufzeit Leihe und selbst dann nicht formbedürftig, wenn das Recht des Verleihers zur Eigenbedarfskündigung vertraglich ausgeschlossen ist (Fortführung von BGHZ 82, 354 = NJW 1982, 820; BGH Urteile vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 34/83 - NJW 1985, 1553 und vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 - NJW 1985, 313 sowie Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZR 218/06 - FamRZ 2007, 1649). c) Die langfristige Verleihung von Wohn- und Geschäftsräumen durch den Vorerben ist schon deshalb nicht wegen Umgehung des gemäß § 2113 BGB bestehenden Verfügungsverbots sittenwidrig, weil der Nacherbe in dieser Stellung hierdurch nicht gebunden ist. Bereits aus diesem Grund führt der Abschluss eines langfristigen Leihvertrags über Räume durch den Vorerben auch nicht dazu, dass die Erbschaft im Sinne des § 2138 Abs. 2 BGB vermindert wird.
    BGH
    27.01.2016
  8. 109 C 421/15 - Rückforderung vorbehaltlos gezahlter Miete, Minderung
    Leitsatz: Die Ankündigung einer Minderung enthält keinen Vorbehalt in Bezug auf die künftig gleichwohl in voller Höhe geleisteten Zahlungen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    27.01.2016
  9. VG 29 K 54.15 - Anspruch auf Bruchteilsrestitution aufgrund verfolgungsbedingten Verlustes von Aktien der IG Farben
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution besteht nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Hs. 2 VermG aber auch, wenn eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG war und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Schädigung nicht von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen war. 2. Beweislast für verfolgungsbedingt verlorengegangenen Aktienbestand auf Auswanderersperrdepot. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    28.01.2016
  10. VII ZR 266/14 - Planungsmangel, Fristsetzung, Honoraranspruch, Verbindlichkeit
    Leitsatz: a) Der Schaden des Architekten wegen eines sich im Bauwerk seines Auftraggebers bereits verkörperten Planungsmangels des vom Architekten beauftragten Fachplaners liegt darin, dass dem Auftraggeber gegen den Architekten aufgrund des Planungsmangels Schadensersatzansprüche zustehen. Von diesen Ansprüchen hat ihn der Fachplaner im Wege des Schadensersatzes freizustellen.b) Die eine Sekundärhaftung des Architekten gegenüber seinem Auftraggeber begründende Pflichtverletzung bildet einen selbständigen Haftungsgrund in diesem Vertragsverhältnis, den sich der vom Architekten beauftragte Fachplaner nicht zurechnen lassen muss. c) Das Recht des Architekten, den Honoraranspruch des von ihm beauftragten Fachplaners wegen Mängeln der von diesem erbrachten Planungsleistung zu mindern, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er sein Honorar von seinem Auftraggeber vollständig erhalten hat.
    BGH
    28.01.2016