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Urteil Verjährungsbeginn für Pflichtteilsanspruch gegenüber Jewish Claims
Schlagworte
Verjährungsbeginn für Pflichtteilsanspruch gegenüber Jewish Claims
Leitsatz
Die Verjährung eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs gegen die Conference on Jewish Material Claims against Germany, lnc., als Rechtsnachfolgerin der jüdischen Berechtigten beginnt entsprechend § 2332 Abs. 1 BGB (in der Fassung bis zum 31. Dezember 2009) i.V.m. § 2313 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 BGB mit Ablauf der Ausschlussfristen des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG (31. Dezember 1992, bei beweglichen Sachen 30. Juni 1993) zu laufen.
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