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Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)

  1. 65 S 64/21 - Keine Verjährung des Auskunftsanspruchs vor dem Rückzahlungsanspruch
    Teaser: ...Berlin (ZK 65) ist allerdings anderer...
    LG Berlin
    02.11.2021
  2. 64 S 21/90 - ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Zeitzuschlag; wohnwerterhöhendes Merkmal; Balkon
    Leitsatz: 1. Auch bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen § 5 WiStG vorliegt, ist der Berliner Mietspiegel für Altbauwohnungen ein geeignetes Mittel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. 2. § 2 Abs. 2 GVW steht der Berücksichtigung nur der Altbaumieten im 1. Berliner Mietspiegel nicht entgegen. 3. Für die Ermittlung der nach § 5 WiStG maßgeblichen ortsüblichen Vergleichsmiete ist von der für die betreffende Wohnung konkret zu ermittelnden Vergleichsmiete auszugehen, nicht von dem Spannenoberwert. 4. Als Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist derjenige Mietspiegel heranzuziehen, der in dem streitigen Zeitraum galt. Ein "Zeitzuschlag" zu der sich daraus ergebenden ortsüblichen Vergleichsmiete ist unzulässig. 5. Ein 86 cm x 4 m großer Balkon rechtfertigt nicht einen Zuschlag wegen eines wohnwerterhöhenden Merkmals.
    LG Berlin
    22.06.1990
  3. 67 S 345/06 - schwingender; Austausch von schadhaften Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster; erzwungener Austausch von Gasherd gegen ElektroherdDielenfußboden mit offenen Spalten in Altbau; geringfügige und bei Vertragsabschluß vorhandene Mängel; Beschwerdewert bei Mietminderung
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann nicht die Entfernung der vom Vermieter anstelle von schadhaften Holzkastendoppelfenstern eingebauten Isolierglasfenster verlangen, die keinen höheren Wärmedurchgangswiderstand und keine bessere Schallisolierung haben. Der Mieter kann dagegen Austausch des vermieterseits anstelle eines Gasherdes eingebauten Elektroherdes verlangen, wenn er dieser Maßnahme ausdrücklich widersprochen hat. 2. Der Mieter kann nicht die Beseitigung von bereits bei Vertragsschluß vorhandenen Mängeln verlangen. Hat jedoch der Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses vom Mieter geduldete Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, müssen diese ordnungsgemäß ausgeführt und beendet werden, so daß der Mieter Beseitigung der hinsichtlich der dadurch verursachten Mängel auch dann verlangen kann, wenn diese den vertragsgemäßen Gebrauch nur geringfügig beeinträchtigen. 3. Der Mieter kann die Beseitigung von im Laufe des Mietverhältnisses aufgetretenen Spalten zwischen den Dielenbrettern und eine dadurch hervorgerufene "Schwingung" des Dielenfußbodens auch in einem Altbau zumindest dann verlangen, wenn der Verbund der Dielenbretter durch die Spalten beeinträchtigt wird. 4. Die Beschwer des mit der Mängelbeseitigungsklage abgewiesenen Mieters bestimmt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der fiktiven Minderung. Für die Beschwer des zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters ist dagegen der Betrag der Kosten maßgebend, die für die Mängelbeseitigung aufgewendet werden müssen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    19.03.2007
  4. VIII ZR 356/20 - Kündigungssperrfrist nach Umwandlung, frühere Untermiete reicht nicht
    Leitsatz: .... S. 488), welche die Kündigungssperrfrist...
    BGH
    22.06.2022
  5. 64 T 135/90 - Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsverlangen; preisgebundene Altbauwohnung; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel 1990; Überschreitung des Mittelwertes
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 1990 entspricht nicht den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 Abs. 2 Satz 2 MHG. Er gibt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht zutreffend wieder. 2. Daher kann der Vermieter einer früher preisgebundenen Altbauwohnung in Berlin auch ohne Darlegung von wohnwerterhöhenden Merkmalen eine über dem Mittelwert des für die jeweilige Wohnung maßgebenden Rasterfeldes des Berliner Mietspiegels 1990 verlangen. 3. Der Gültigkeit des entsprechenden Mieterhöhungsverlangens steht nicht entgegen, daß der Vermieter sich zur Begründung des Zustimmungsverlangens auf den Mietspiegel 1990 gestützt hat.
    LG Berlin
    16.10.1990
  6. VIII ZR 8/22 - Verjährungsfrist für Auskunftsanspruch
    Leitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.
    BGH
    12.07.2023
  7. VIII ZR 125/22 - Auskunftsanspruch zur Mietpreisbremse
    Leitsatz: Die Verjährungsfrist für den Auskunftsanspruch des Mieters gemäß § 556g Abs. 3 BGB beginnt abweichend von § 199 Abs. 1 BGB nicht bereits mit dessen Entstehung im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern (erst) mit dem Auskunftsverlangen des Mieters.
    BGH
    12.07.2023