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Urteil Keine Verjährung des Auskunftsanspruchs vor dem Rückzahlungsanspruch
Schlagworte
Keine Verjährung des Auskunftsanspruchs vor dem Rückzahlungsanspruch
Leitsatz
Der Auskunftsanspruch des Mieters nach § 556g BGB zur Vormiete und zu Modernisierungsmaßnahmen verjährt nicht vor dem Hauptanspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete.
(Leitsatz der Redaktion)
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