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23 C 15/24 - Unzureichende Beifügung von AnlagenLeitsatz: Eine Klage des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unschlüssig, wenn für wohnwerterhöhende Merkmale nur die ausgefüllte Spanneneinordnung als Anlage beigefügt wird. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte07.08.2024
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IX ZR 242/97 - Keine isolierte Abtretung des Auszahlungsanspruchs gegen NotarLeitsatz: a) Haben die Parteien eines Kaufvertrages die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar. b) Der Auszahlungsanspruch gegen den Notar kann, solange die Kaufpreisforderung nicht erloschen ist, nur zusammen mit dieser abgetreten werden.BGH19.03.1998
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3 K 3022/22 - Umrechnungskoeffizienten und Liegenschaftszinssätze von Gutachteraus-schüssen im Land Berlin für das Jahr 2019: Anwendbarkeit von Liegenschafts-zinssätzen bei Bewertung im typisierten ErtragswertverfahrenLeitsatz: 1. Bei der Bewertung Berliner Grundstücke im typisierten Ertragswertverfahren nach den §§ 184 ff. BewG sind nicht die vom Gutachterausschuss veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die vom Gutachterausschuss veröffentlichten allgemeinen Liegenschaftszinssätze anzuwenden. (Rn. 47) (Rn. 55) (Rn. 57) (Rn. 58) (Rn. 61)2. Weist ein Gutachterausschuss die Umrechnungskoeffizienten mit vier Nachkommastellen aus (hier: für eine GFZ-Anpassung des Bodenrichtwertes), sind auch vier Nachkommastellen maßgeblich (hier: so dass einer Verwaltungspraxis, jeweils mit auf zwei Nachkommastellen abgerundeten Werten zu rechnen, die Grundlage fehlt). (Rn. 40)3. (zu 1.) Ein ausdrücklicher Hinweis in den Veröffentlichungen des Gutachterausschusses, dass zwischen den in den Tabellen ausgewiesenen Werten linear interpoliert werden kann, ist entbehrlich. Das gilt jedenfalls dann, wenn offensichtlich ist, dass der Gutachterausschuss sich nicht auf die Angabe von Werten für ganzzahlige Objektkaltmieten pro m2 „glatte“ Gesamtwohn -/Nutzflächen und „glatte“ Bodenrichtwerte beschränken wollte. (Rn. 62)4. Weder sind die einfachgesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig, noch ist der Ansatz der vom Gutachterausschuss veröffentlichen Liegenschaftszinssätze 2019 wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig - obgleich sie deutlich niedriger sind als der gesetzliche Liegenschaftszinssatz nach § 188 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BewG. (Rn. 69)5. Der empirische Befund, dass die Gutachterausschüsse in Deutschland für nicht unerhebliche Teile des Bundesgebiets und der Gutachterausschuss in Berlin für Teile des Stadtgebiets keine Liegenschaftszinssätze ermittelt und veröffentlicht haben, steht einem normativen Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts nicht gleich (hier: im Hinblick auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit). (Rn. 71)6. Entscheidend (hier: für die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen) ist, dass die Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses marktgerecht sind, dass es im Falle des Fehlens eines Liegenschaftszinssatzes des Gutachterausschusses eine Auffanglösung zur Sicherstellung der Besteuerung gibt, und dass einem im Einzelfall über dem Verkehrswert liegender typisierten Grundbesitzwert nach § 198 BewG durch Vorlage eines Gutachtens begegnet werden kann. (Rn. 78)FG Berlin-Brandenburg24.04.2024
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VIII ZB 43/23 - Darlegungs- und Beweislast für unrenoviert oder renoviert übergebene Wohnung trägt der MieterLeitsatz: ...204, 302 Rn. 32). c) Die Unwirksamkeit...BGH30.01.2024
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VIII ZR 249/23 - Mieterhöhung für Wohnung mit StellplatzLeitsatz: 1. Wird eine Wohnung zusammen mit Garage oder Stellplatz gemietet, ist eine Mieterhöhung nur nach den §§ 558 ff. BGB möglich.2. Ein Mieterhöhungsverlangen ist formell wirksam, wenn für die Wohnung auf den Mietspiegel und für den Stellplatz auf Vergleichsobjekte Bezug genommen wird.3. Es ist auch materiell jedenfalls dann begründet, wenn schon die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnung auch die geforderte Miete für Wohnung und Stellplatz erfasst.(Leitsätze der Redaktion)BGH22.10.2024
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V ZR 123/23 - Zur Verpflichtung des Verwalters zur Organisation hybrider EigentümerversammlungenLeitsatz: ...Grundlagenbeschluss nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG gefasst...BGH20.09.2024
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101 AR 80/24 e - Schadensersatzanspruch für Verletzung von mietvertraglichen SicherungspflichtenTeaser: ...Nach § 23 des...BayObLG18.06.2024
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15 S 114/96 - Fristlose Kündigung; ortsübliches Entgelt; Datsche als SchwarzbauLeitsatz: ...vollendet hatte i. S. v. § 23 Abs. 5 SchuldRAnpG...LG Frankfurt (Oder)12.12.1996
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V ZB 11/98 - Hausordnung; Ruhezeiten; Bestimmtheit von VerbotenLeitsatz: ...Uhr bis 14.00 Uhr vorsieht. c) Eine...BGH10.09.1998
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XI ZR 219/04 - Realkreditvertrag, Immobilienfondsbeteiligung, Grundpfandrecht, Verstoß gegen RechtsberatungsgesetzLeitsatz: ....; Fortsetzung von BGHZ 161, 15, 24 ff.). c) Für die...BGH25.04.2006