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Urteil Unzureichende Beifügung von Anlagen
Schlagworte
Unzureichende Beifügung von Anlagen
Leitsatz
Eine Klage des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist unschlüssig, wenn für wohnwerterhöhende Merkmale nur die ausgefüllte Spanneneinordnung als Anlage beigefügt wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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