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  1. 13 C 701/18 - Schimmelpilzbefall und Sachverständigenkosten
    Leitsatz: Zur Frage der Kostentragungspflicht für Sachverständigengutachten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    07.03.2019
  2. 104c C 280/03 - Unzureichende Wärmedämmung; Schimmelbildung; Lüftungspflicht des Mieters; Wohnverhalten
    Leitsatz: 1. Den Vermieter trifft keine Verpflichtung zur nachträglichen Verbesserung der Wärmedämmung, wenn die nach heutigem Verständnis schlechte Wärmedämmung einer Wohnung den Vorschriften entspricht, welche für das Baujahr 1968 maßgeblich waren. 2. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bei Einbau von Isolierglasfenstern gleichzeitig eine Wärmedämmung anzubringen. 3. Das Fehlen von Sturmhaken an den Fenstern berechtigt den Mieter nicht zur Minderung.
    AG Schöneberg
    04.10.2004
  3. 237 C 285/14 - Kein Maklerlohn bei anfechtbarem Hauptvertrag
    Leitsatz: Der Maklerlohnanspruch entfällt, wenn nach Abschluss des Mietvertrages dieser einvernehmlich aufgehoben wird und der Mieter zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt war (hier: Verschweigen von Schimmelschäden). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    23.03.2015
  4. 15 C 142/10 - Mieterhöhung; vom Mieter geschaffene Orientierungsmerkmale; Minderungsausschluss; Schürzenbadewanne; Lärm durch Bahn
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann sich auch auf wohnwerterhöhende Merkmale berufen, die der Mieter aus freiem Antrieb geschaffen hat. 2. Weist das Bad eine Schürzenbadewanne auf, handelt es sich nicht um das wohnwertmindernde Merkmal „freistehende Badewanne". 3. Der Mieter einer durch Bahnverkehr lärmbelasteten Wohnung an der Anhalter Bahn kann die Miete auch dann nicht mindern, wenn der Schienenverkehr zur Zeit des Vertragsabschlusses stillgelegt war. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    09.09.2011
  5. 65 S 245/17 - Anwendungsbereich des § 814 Alt. 1 BGB bei Minderungssachverhalt, unter Vorbehalt gezahlte Miete
    Urteil: ...nicht konkret vortragen, dass Schimmel...
    LG Berlin
    28.03.2018
  6. 65 S 94/99 - Mitverschulden des Vermieters an Feuchtigkeitsschäden
    Leitsatz: Den Vermieter trifft ein Mitverschulden von 50 % an der Schimmelbildung, wenn er im Zusammenhang mit dem Einbau von wärmedämmenden Fenstern den Mieter nicht zur Änderung seines Lüftungsverhaltens auffordert.
    LG Berlin
    23.11.1999
  7. 61 S 211/87 - Mängel; Mietminderung; Feuchtigkeitsschaden
    Leitsatz: Minderung der Miete auf Null bei Feuchtigkeitsschäden.
    LG Berlin
    19.12.1988
  8. 217 C 29/89 - Wäschetrockenraum, Belüftung des -; Belüftung eines Wäschetrockenraumes
    Leitsatz: Der Wäschetrockenraum in einem Mehrparteienhaus muß vernünftig gelüftet werden können.
    AG Köln
    25.04.1989
  9. 5 U 171/01 - Aufwendungsersatzanspruch des Verfügungsberechtigten, Bewirtschaftungskosten, Notgeschäftsführung, Instandhaltungsreparaturen, Abnutzungsschäden, Alterungsschäden, Witterungsschäden, Anrechnung der erzielten Mieten und Gebrauchsvorteile durch Eigennutzung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch aus § 3 Abs. 3 S. 4 VermG wird nicht durch die Regelung des § 7 Abs. 7 S. 4 VermG eingeschränkt. 2. Zu den ersatzpflichtigen Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswertes i. S. v. § 3 Abs. 3 S. 2 b VermG zählen auch "Instandhaltungsreparaturen" bei durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen und Einflüssen Dritter bedingten Schäden. Ob der Vermögenswert vor einem drohenden Verlust bewahrt werden muß, bleibt offen.
    OLG Brandenburg
    18.07.2002
  10. 1 S 53/20 - Kündigung wegen Gefährdung der Mietsache durch Vernachlässigung
    Leitsatz: 1. Ein Grund zur fristlosen Kündigung gem. § 543 BGB liegt vor, wenn der Mieter die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet; eine solche Gefährdung liegt dann vor, wenn die Mietsache durch die Sorgfaltspflichtverletzung bereits geschädigt worden ist oder wenn der Eintritt eines Schadens nach der Sachlage signifikant höher ist als bei einem vertragsgerechten Verhalten. 2. Nicht jede, wenn auch schon grenzwertige Ansammlung von (Alt-) Papieren, Textilien und Erinnerungsstücken führt zur Annahme einer über das tatsächliche Wohnen hinausgehenden zweckwidrigen Nutzung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Münster
    16.09.2020