« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 487)

  1. VII ZR 167/93 - Wirtschaftsvertrag; Durchbrechung der Formnichtigkeit; Bereicherungsanspruch
    Leitsatz: a) Auf einen vor dem 1. Juli 1990 in der ehemaligen DDR geschlossenen Wirtschaftsvertrag sind die Grundsätze über die Durchbrechung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) anwendbar. b) Ein Bereicherungsanspruch richtet sich seit dem 3. Oktober 1990 nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Leitsatz der Redaktion).
    BGH
    23.06.1994
  2. VI ZR 2/94 - Schadensersatz wegen arglistig erschlichener Gerichtsentscheidung (DDR)
    Leitsatz: a) Die auf § 826 BGB beruhende Möglichkeit des Geschädigten, die Rechtskraft einer arglistig erschlichenen gerichtlichen Entscheidung zu durchbrechen, ist nicht den Rechtsbehelfen gleichzustellen, mit denen aufgrund der Übergangsregelung des Einigungsvertrages Entscheidungen von Gerichten der DDR nach der Wiedervereinigung angefochten werden können. b) Die deliktsrechtliche Generalnorm des § 330 ZGB kann grundsätzlich nicht als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs herangezogen werden, durch den ein Geschädigter die vermögensrechtlichen Wirkungen einer arglistig erschlichenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichts der DDR rückgängig machen will.
    BGH
    15.11.1994
  3. VI ZR 278/93 - Arzthaftung; Verjährungshemmung wegen Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung (DDR)
    Leitsatz: a) Die nach dem Recht der DDR zu beurteilende Verjährung (hier: von Schadensersatzansprüchen aus dem Gesichtspunkt der Arzthaftung) kann wegen Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung im Sinne des § 477 Abs. 1 Ziff. 4 ZGB gehemmt gewesen sein, solange ein Klageweg zur rechtsstaatlich gebotenen gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung nicht zur Verfügung stand. Gleiches kann ausnahmsweise gelten, wenn gerichtliche Hilfe in der praktischen Lebenswirklichkeit der DDR wegen konkreter politischer Zwänge vom Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden konnte. b) Soweit die Verjährung nach dem Recht der DDR zu beurteilen ist, ist auch die Vorschrift des § 472 Abs. 2 ZGB über die Verjährungsdurchbrechung weiter anzuwenden. An deren Voraussetzungen sind strenge Anforderungen zu stellen. Eine Verjährungsdurchbrechung kommt danach vor allem in Betracht, wenn ein Verhalten des Schuldners maßgeblich dazu beigetragen hat, daß der Gläubiger seinen Anspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht hat.
    BGH
    03.05.1994
  4. VI ZR 233/93 - Verkehrssicherungspflicht; Gefahrenlage; Fensterglas in Treppenhausaussenwand
    Leitsatz: Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn er bei für ihn erkennbarer Gefahrenlage, die sich aus der Verglasung einer Treppenhausaussenwand mit gewöhnlichem Fensterglas ergibt, keine Abhilfe schafft.
    BGH
    31.05.1994
  5. V ZR 98/93 - Immissionsabwehr gegen genehmigungsbedürftige Anlage; Verjährung des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
    Leitsatz: a) Der von einer Immission Betroffene ist auch dann aus besonderen Gründen gehindert, die Einwirkungen zu unterbinden, wenn er auf Versprechungen des Störers zur Abhilfe und auf die Durchsetzung verwaltungsrechtlich angeordneter Abhilfemaßnahmen vertraut und wenn nicht anzunehmen ist, er werde mit zivilrechtlichen Mitteln schneller die Beeinträchtigung abstellen können, als dies im Verwaltungsverfahren und durch eigene Anstrengungen des Störers möglich ist. b) Ist eine Schutzvorkehrung gegen Immissionen - insbesondere bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage (vgl. § 15 BImSchG) - genehmigungsbedürftig, so schließt dies grundsätzlich die zivilrechtliche Verurteilung des Störers zu Abwehrmaßnahmen nicht aus. c) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch in unmittelbarer oder analoger Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB verjährt in 30 Jahren (§ 195 BGB).
    BGH
    18.11.1994
  6. V ZR 79/93 - Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Unterlassungspflicht des Verfügungsberechtigten; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unternehmensgrundstück; Unternehmensbeeinträchtigung
    Leitsatz: a) Der Verfügungsberechtigte hat während des Restitutionsverfahrens tatsächliche Maßnahmen zu unterlassen, die den Vermögenswert in seiner Substanz oder Nutzungsart mehr als nur unerheblich verändern (hier: Errichtung einer Halle auf unbebautem Grundstück). b) Von der Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens sind nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b VermG nur solche Maßnahmen ausgenommen, die zur Erhaltung und Bewirtschaftung gerade des Vermögenswertes erforderlich sind, den der Berechtigte zurückverlangt; die Erfordernisse anderer Vermögenswerte des Verfügungsberechtigten bleiben unberücksichtigt. c) Beansprucht ein Berechtigter die Zurückübertragung eines Grundstücks, so ist eine Baumaßnahme nicht deshalb von der Veränderungssperre nach dem Vermögensgesetz ausgenommen, weil sie der Wirtschaftsführung des verfügungsberechtigten Unternehmens dient; ist die Maßnahme nicht für die Erhaltung und Bewirtschaftung des Grundstücks selbst erforderlich, kann sie das Unternehmen nur aufgrund eines Investitionsvorrangsbescheides vornehmen. d) Die Unterlassungspflicht des Verfügungsberechtigten während des Restitutionsverfahrens setzt voraus, daß die beantragte Rückübertragung nicht offensichtlich unbegründet ist. e) Die Rückübertragung eines Grundstücks, über das ein aus Volkseigentum umgewandeltes Unternehmen (§§ 17 ff. UnternG) verfügungsberechtigt ist, ist nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 3 Buchst. d VermG ausgeschlossen. f) Die Rückübertragung eines Grundstücks, das bis 29. September 1990 der gewerblichen Nutzung zugeführt oder in ein Unternehmen einbezogen worden ist, ist nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ausgeschlossen, wenn sie die Ertragslage des Unternehmens für einen längeren Zeitraum erheblich verschlechtern würde.
    BGH
    15.04.1994
  7. V ZR 76/93 - Lärmimmissionsabwehr; Unterlassungsklage gegen Störer; Parallelität mit Widerspruch im Baugenehmigungsverfahren; Ausschlussfrist; Lärmschutzgebiete
    Leitsatz: Zum Ablauf der Ausschlußfrist bei andauernder Lärmimmission. Es stellt grundsätzlich keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar, wenn der Betroffene gegen die Genehmigung zu baulichen Abwehrmaßnahmen des Störers Widerspruch einlegt und gleichzeitig seinen Immissionsabwehranspruch geltend macht. Zur Gebietsabgrenzung und Bildung eines Richtwerts in Bereichen, in denen Gebiete unterschiedlicher Qualität zusammentreffen.
    BGH
    14.10.1994
  8. V ZR 4/94 - Bereicherung; Vermögensvorteil; Stellplatzbaulast
    Leitsatz: a) Die im öffentlichen Baurecht begründete Begünstigung des Bauherrn durch eine Stellplatzbaulast kann Grundlage eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs sein. b) Der vermögenswerte Vorteil einer Stellplatzbaulast liegt darin, daß damit der zur baurechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens erforderliche Nachweis von Stellplätzen erbracht werden kann.
    BGH
    07.10.1994
  9. V ZR 30/93 - Erwerbsverpflichtung und Weiterveräußerungspflicht eines Gebäudes im Geschäftsbesorgungsvertrag; Formbedürftigkeit
    Leitsatz: Ein Vertrag über persönliche Dienstleistungen, mit dem sich der Auftragnehmer zum Erwerb eines Gebäudes und zur späteren Weiterveräußerung an den Auftraggeber verpflichtete, war nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nicht beurkundungsbedürftig.
    BGH
    06.05.1994
  10. V ZR 286/92 - Sachverständigengutachten im Rahmen der Ertragswertmethode ohne Nennung der Vergleichsobjekte und Vergleichspreise
    Leitsatz: Ein Gericht darf einem Sachverständigengutachten nicht folgen, das im Rahmen der Ertragswertmethode zur Verkehrswertschätzung von Grundstücken auf Vergleichsmieten (Rohertrag) abstellt, ohne die Vergleichsobjekte und Vergleichspreise zu nennen (weil sich der Gutachter insoweit für schweigepflichtig hält).
    BGH
    15.04.1994