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XII ZR 167/92 - Gewerberaum; Untervermietung; Untermietzuschlag; Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vermieterkündigung; Verjährung; Aufrechnung mit rechtshängiger ForderungLeitsatz: 1. Bei vorbehaltloser Gestattung der Untervermietung von Gewerberaum kann der Vermieter keinen Untermietzuschlag verlangen. 2. Der Vermieter kann die vertragliche Untervermietungserlaubnis nicht einseitig widerrufen. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen ungerechtfertigter Kündigung des Vermieters verjährt nicht nach § 558 BGB in sechs Monaten. 4. Die Rechtshängigkeit einer Forderung schließt nicht aus, sie im Wege der Aufrechnung oder der Widerklage in einem Rechtsstreit geltend zu machen. (Leitsätze der Redaktion)BGH12.01.1994
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XII ZR 150/93 - Mietausfallschaden; Verjährung; selbständiges BeweisverfahrenLeitsatz: a) Kommt der Mieter mit der vertraglichen Verpflichtung in Verzug, die Mietsache zum Ende des Mietverhältnisses instand zu setzen, so ist der Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines Mietausfallschadens nach § 286 Abs. 1 BGB auf eine abhängige Nebenleistung i. S. d. § 224 BGB gerichtet. Soweit der Anspruch auf die abhängige Nebenleistung vor der Verjährung des Hauptanspruchs eingeklagt worden ist, findet § 224 BGB keine Anwendung. b) Die §§ 477 Abs. 2, 639 Abs. 1 BGB, nach denen das selbständige Beweisverfahren die Verjährung unterbricht, sind auf mietrechtliche Ansprüche nicht anzuwenden.BGH23.11.1994
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XII ZR 12/93 - Grundstücksmietvertrag mit Vorkaufsabrede; notarielle Beurkundung; Beweislast für TeilnichtigkeitLeitsatz: 1. Wird ein Mietvertrag über ein Grundstück mit einer Vorkaufsabrede verbunden, bedarf der gesamte Vertrag der notariellen Beurkundung, anderenfalls ist er nichtig. 2. Wer sich auf eine bloße Teilnichtigkeit der Vorkaufsabrede beruft, hat dies im einzelnen darzulegen und zu beweisen. (Leitsätze der Redaktion)BGH04.05.1994
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- XI ZR 64/94 - Aufbauhypothek zur Schaffung und zur Erhaltung privaten Wohraums; öffentlicher Glaube des GrundbuchsLeitsatz: Hat der örtlich zuständige Rat bei der Bestellung sogenannter Aufbauhypotheken die Erfordernisse des § 16 der Verordnung über die Finanzierung von Baumaßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von privatem Wohnraum nicht eingehalten, so macht dies die Aufbauhypotheken nicht unwirksam. Hypotheken, die unter der Geltung des ZGB bestellt wurden, entstanden nur, soweit auch die gesicherte Forderung tatsächlich entstand. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs erstreckt sich bei ihnen nicht auf das Vorhandensein der gesicherten Forderung. Das gilt auch für sogenannte Aufbauhypotheken.BGH15.11.1994
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XI ZR 117/93 - Beurkundung; Anlagen zur NiederschriftLeitsatz: Die Verweisung auf Anlagen zur Niederschrift muss als Erklärung der Beteiligten protokolliert werden und den Willen erkennen lassen, dass die Erklärungen in der beigefügten Anlage Gegenstand der Beurkundung sein sollen.BGH17.05.1994
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VIII ZR 62/93 - Restitutionsvorbehalt; Umwandlung volkseigener Güter in Kapitalgesellschaften im AufbauLeitsatz: Der allgemeine Restitutionsvorbehalt in Art. 21 Abs. 3 und 22 Abs. 1 S. 7 EinigVtr steht der gesetzlichen Umwandlung volkseigener Güter der ehemaligen DDR, die bis zum 3. Oktober 1990 nicht in das Ei gentum der Länder oder Kommunen übertragen worden sind, in Kapitalgesellschaften im Aufbau grundsätzlich nicht entgegen (Ergänzung zu BGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 1994 - VIII ZR 62/93).BGH21.12.1994
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VIII 36/93 - Prospekthaftung; Verjährung; Wirtschaftsprüfer als Initiator eines BauherrenmodellsLeitsatz: a) Prospekthaftungsansprüche beim Bauherrenmodell verjähren nach der allgemeinen Frist des § 195 BGB. b) Wird ein Wirtschaftsprüfer als Initiator eines Bauherrenmodells in Anspruch genommen, ist § 51 a WPO nicht anwendbar.BGH01.06.1994
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VIII ARZ 3/94 - Rechtsentscheid; Mietvorauszahlungsklausel; AufrechnungsankündigungLeitsatz: Die in einem Mietvertrag über Wohnraum enthaltene Formularklausel: Die Miete ist monatlich im voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten ist unwirksam, wenn der Vertrag zugleich die folgende Klausel enthält: Der Mieter kann gegen eine Mietzinsforderung mit einer Forderung wegen Schadensersatzes aufgrund eines Mangels (§ 538 BGB) nur aufrechnen oder wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn er seine Absicht dem Wohnungsunternehmen mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mietzinses schriftlich angezeigt hat. Im übrigen ist die Aufrechnung gegen Mietzinsforderungen ausgeschlossen, soweit der Mieter nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend macht.BGH26.10.1994
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VIII ARZ 2/94 - Rechtsentscheid; Eigenbedarfskündigung; Wartefrist für ErwerberLeitsatz: Der Eigentümer einer Wohnung darf sich als Vermieter grundsätzlich auf ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) ohne Rücksicht auf die in Satz 2 der Vorschrift bestimmte Wartefrist berufen, wenn er erst nach Überlassung der Wohnung an den Mieter das Hausgrundstück als Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft mit Dritten erworben hat und die Erwerber das Miteigentum gemäß § 3 WEG in der Weise beschränkt haben, daß jedem Miteigentümer abweichend von § 93 BGB Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung eingeräumt wird.BGH06.07.1994
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VII ZR 73/93 - Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Baumangel; Gesamtschuld; Ausgleichsanspruch des Vermieters gegen den BauunternehmerLeitsatz: Hat ein Mieter wegen Schäden an seinem eingebrachten Eigentum, die durch einen Baumangel verursacht worden sind, Ansprüche gegen Bauunternehmer und Vermieter, so haften dem Mieter beide als Gesamtschuldner mit der Folge, daß ein Ausgleichsanspruch des Vermieters gegen den Bauunternehmer nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht kommt.BGH28.04.1994