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Urteil Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Baumangel
Schlagworte
Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Baumangel; Gesamtschuld; Ausgleichsanspruch des Vermieters gegen den Bauunternehmer
Leitsatz
Hat ein Mieter wegen Schäden an seinem eingebrachten Eigentum, die durch einen Baumangel verursacht worden sind, Ansprüche gegen Bauunternehmer und Vermieter, so haften dem Mieter beide als Gesamtschuldner mit der Folge, daß ein Ausgleichsanspruch des Vermieters gegen den Bauunternehmer nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Betracht kommt.
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