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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 487)

  1. VfGBbg 6/93; VfGBgb 6/93 EA - Verfassungsverstoß; Räumungsurteil ohne Ersatzwohnraum; Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Das Grundrecht nach Art. 7 LV, wonach die Räumung einer Wohnung nur bei Ersatzwohnraum zulässig ist, ist durch ein Räumungsurteil nicht verletzt. Es ist erst bei dessen Vollzug in der Zwangsvollstreckung zu beachten. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfG Brandenburg
    19.05.1994
  2. VerfGH 54/94 - Verfassungsverstoß; Willkürverbot
    Leitsatz: 1. Ein Gerichtsurteil verletzt das Willkürverbot nur dann, wenn die Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht. 2. Davon kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Rechtsauffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (Leitsätze des Einsenders).
    VGH Berlin
    08.09.1994
  3. 4 K 27/94. We - Zwangslage; Ausreiseverkauf; Erwerbsvorgang
    Leitsatz: Ein "Zunutzemachen" der von staatlicher Seite herbeigeführten Zwangslage kann in Ausreisefällen auch darin bestehen, daß der Erwerbsvorgang über die Kontakte bei staatlichen Stellen abgewickelt wird, ohne daß sich die Erwerber - wie bei einem freihändigen Verkauf, um den es sich dem Anschein nach handeln sollte, an sich üblich - mit den Verkäufern über den Verkauf auseinandersetzen müssen.
    VG Weimar
    06.12.1994
  4. 4 K 220/93 We. - Gemeingebrauch; Zweckbestimmung; Widmung
    Leitsatz: 1. § 5 Abs. 1 lit. b VermG erfaßt nur einen Gemeingebrauch, der aktuell besteht und in absehbarer Zukunft fortbestehen wird. 2. Die dem Gebrauch zugrunde liegende Zweckbestimmung muß durch ausdrückliche oder konkludente Widmung erfolgt sein. Bei einem späteren Wegfall der Zweckbestimmung kann eine Entwidmung vorliegen.
    VG Weimar
    28.06.1994
  5. 1 K 370/93 WE - Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Enteignung; sittlich anstößiger Erwerbsvorgang; Manipulation; manipulativer Erwerb durch privaten Verwalter; Erwerbsvorgang
    Leitsatz: 1. Der Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes ist nach § 1 Abs. 2 VermG auch dann eröffnet, wenn keine bestandskräftige Enteignung nach §§ 15, 16 Baulandgesetz der DDR vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich bereits die wirksame Bekanntgabe der Enteignung an den Adressaten oder seinen Empfangsbevollmächtigten nicht mehr aufklären läßt. Maßgeblich ist, ob die Enteignung im konkreten Fall faktisch vollzogen wurde. 2. Ein Erwerbsvorgang kann jenseits der Regelbeispiele des § 4 Abs. 3 VermG im Einzelfall auch dann sittlich anstößig sein, wenn es an einem manipulativen Element fehlt oder dieses aufgrund der Gesamtumstände nicht (mehr) hinreichend erkennbar ist. Sittlich anstößig ist der Erwerbsvorgang u. a. dann, wenn bei zusammenfassender Würdigung sein Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist, so daß es schlechterdings untragbar erscheint, das Eigentum in der Hand des Verfügungsberechtigten zu belassen. 3. Der mit notarieller Vollmacht ausgestattete private Verwalter handelte sittlich anstößig, wenn er im Rahmen seiner besonderen Vertrauensstellung den Eigentümer über staatliche Angriffe auf das Eigentum nicht informiert und dann das Anwesen nach der Verstaatlichung selbst erwarb. 4. Der Erwerbsvorgang ist im umfassenden Sinn zu verstehen. Er betrifft sowohl die eigentliche - rechtstechnische - Erwerbshandlung als auch die Erwerbshintergründe. Eine zeitliche Streckung des Erwerbsvorganges über mehrere Jahre ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn zwischen aktenkundigem konkreten Kaufinteresse und Vertragsabschluß der Erwerbswille objektiv erkennbar nicht aufgegeben wurde.
    VG Weimar
    17.10.1994
  6. 3 A 2188/92 - Feststellungsinteresse; Bodenreformmaßnahmen; Rechtsschutzbedürfnis; Nichtigkeitsklage
    Leitsatz: Kein berechtigtes Interesse auf isolierte Feststellung, daß Maßnahmen der Bodenreform nichtig gewesen seien.
    VG Schwerin
    24.03.1994
  7. 3 A 874/93 - Anwartschaftsrecht in der Bodenreform; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Vermögenswert; Grundbucheintragung; Deutsche Wirtschaftskommission: SMAD-Befehl Nr.124; Liste A
    Leitsatz: Anwartschaftsrechte auf Verschaffung des Eigentums unterlagen der Bodenreform.
    VG Schwerin
    22.09.1994
  8. 3 A 832/93 - Neubauernstelle; Eheleute; Bodenreformstelle
    Leitsatz: Rechte aus einer Neubauernstelle stehen den Eheleuten selbst dann gemeinsam zu, wenn bei der Zuteilung nur der Ehemann begünstigt war.
    VG Schwerin
    20.12.1994
  9. 1 E 450/94. Me - Präklusionsfrist; Investitionsvorhaben; Vorhabenplan; Investitionsvorrang
    Leitsatz: 1. § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG enthält eine materielle Präklusionsvorschrift. Die Präklusion erfaßt auch und vor allem die Behauptung, im Anspruch auf Rückübertragung nach § 3 Abs. 1 VermG verletzt zu sein. 2. Auch in dieser Auslegung ist § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG mit dem Grundgesetz vereinbar.
    VG Meiningen
    18.10.1994
  10. 2 K 132/94 Me - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Eigntumserwerb; Redlichkeit; Gewerbenutzung; Unternehmen; Volkseigentum; Gesamtvollstreckung
    Leitsatz: 1. Eigentum des Volkes konnte nicht redlich Eigentum i. S. v. § 4 Abs. 2 und 3 VermG erwerben, da die Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 sowie § 4 Abs. 2 VermG nicht erfüllt werden. 2. Kein Ausschluß der Rückübertragung, wenn zwar der gewerblichen Nutzung i. S. v. § 5 Abs. 1 d VermG zugeführt, über das Unternehmen nachträglich im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts die Gesamtvollstreckung eröffnet worden ist.
    VG Meiningen
    09.11.1994