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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 487)

  1. BVerwG 7 PKH 9.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; vorübergehende Rückgabe an Eigentümer
    Leitsatz: Die Annahme einer Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das enteignete Grundstück nach seiner Beschlagnahme von der zuständigen deutschen Stelle vorübergehend an den früheren Eigentümer zurückgegeben worden ist.
    BVerwG
    08.11.1994
  2. 61 S 181/94 - fristlose Kündigung wegen Hundehaltung
    Leitsatz: 1. Die auf vertragswidrigen Gebrauch wegen unerlaubter Hundehaltung gestützte Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses setzt nicht voraus, daß der Vermieter den Mieter zuvor erfolglos auf Unterlassung der Hundehaltung in Anspruch genommen hat. 2. Ob die Hundehaltung als solche wegen der damit verbundenen Tiergefahr eine erhebliche Verletzung der Rechte des Vermieters im Sinne von § 553 BGB darstellt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
    LG Berlin
    07.11.1994
  3. 67 S 278/94 - Verwertungskündigung; angemessene Verwertung; vermietete Eigentumswohnung
    Leitsatz: Angemessene Verwertung i. S. v. § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB kann auch ein Verkauf in vermietetem Zustand sein. Wenn der Vermieter die Wohnung in vermietetem Zustand erworben hat und ein funktionierender Markt für den Handel mit vermietetem Wohnraum besteht, ist regelmäßig dieser Marktpreis zum Maßstab dessen zu nehmen, was noch als angemessene Verwertung anzusehen ist.
    LG Berlin
    07.11.1994
  4. BLw 1/94 - LPG-Waldbestände; Verfassungsgemäßheit der Legalenteignung
    Leitsatz: Die auf die Waldbestände bezogene Legalenteignung der LPGen ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
    BGH
    04.11.1994
  5. 67 S 162/94 - Vertragsbeendigung; vorzeitige Rückgabe der Mietsache; Neuvermietungspflicht des Vermieters
    Leitsatz: Bei vorzeitiger Rückgabe einer Wohnung ist der Vermieter jedenfalls dann verpflichtet, sich um eine Neuvermietung vor Vertragsende zu bemühen, wenn es sich um nachgefragten Wohnraum handelt, für den er zudem Wartelisten führt.
    LG Berlin
    03.11.1994
  6. 6 S 251/94 - Vertragsverletzung; Kündigung; Lärm; Lärmstörung; Musik
    Leitsatz: Zweimaliges lautes Musikhören zur Abendzeit rechtfertigt keine Kündigung wegen Vertragsverletzung.
    LG Bonn
    03.11.1994
  7. 1 BvR 2157/93 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Auslegung einer Berufungsrücknahme
    Leitsatz: Es verstößt gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG), wenn das Gericht seine Entscheidung auf Vermutungen über die Motive einer Partei stützt, die in dem Gang des Verfahrens keine Anhaltspunkte finden (hier: Auslegung einer Berufungsrücknahme als Aufrechnungsvereinbarung). (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    02.11.1994
  8. 62 S 167/94 - Kündigung; Zahlungsverzug; Abmahnung; Heilungswirkung; Rückstandstilgung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann auch ohne Abmahnung wegen erheblichen Zahlungsrückstands das Mietverhältnis fristlos kündigen. 2. Eine spätere Zahlung des Mieters macht die Kündigung nicht unwirksam.
    LG Berlin
    31.10.1994
  9. 64 S 154/94 - Nutzungsvertrag; Erholungsgrundstück; gesellschaftlich vertretbarer Grund; Kündigung; wirtschaftliche Verwertung; Laube; Alteigentümer; Vertragsmoratorium
    Leitsatz: 1. Der in den Nutzungsvertrag gem. § 16 Abs. 2 VermG eintretende Alteigentümer ist erst mit Bestandskraft des entsprechenden Bescheides oder mit Aufhebung der staatlichen Verwaltung kraft Gesetzes mit Ablauf des 31.12.1992 berechtigt, das Nutzungsverhältnis zu kündigen. 2. Dabei stehen ihm grundsätzlich nur diejenigen Kündigungsgründe zur Seite, die in seiner Person entstanden sind. 3. Soweit der Nutzer auf dem Grundstück eine Laube errichtet hat, kann dann dahinstehen, ob eine staatliche Baugenehmigung vorlag oder notwendig war, wenn der in den Nutzungsvertrag eintretende Alteigentümer diesen Zustand längere Zeit hingenommen hat. 4. Die Erkrankung der Ehefrau des Alteigentümers in Verbindung mit einer ärztlich attestierten Notwendigkeit der Erholung auf einem Freizeitgrundstück kann als "gesellschaftlich gerechtfertigter Grund" i. S. d. § 314 Abs. 3 ZGB angesehen werden. 5. Das Vertragsmoratorium des Art. 232 § 4 a Abs. 1 Satz 1 EGBGB i. d. F. des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes vom 20.12.1993 gilt nicht für vor seinem Inkrafttreten zugegangene Kündigungen. 6. Art. 233 § 2 a Abs. 1 EGBGB ist auf Nutzungsverträge zur Erholung und Freizeitgestaltung nicht anwendbar.
    LG Berlin
    28.10.1994
  10. 55 S 128/94 - Grunddienstbarkeit
    Leitsatz: Zum Unwirksamwerden einer Grunddienstbarkeit in der ehemaligen DDR nach Inkrafttreten des ZGB.
    LG Berlin
    28.10.1994