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Urteil fristlose Kündigung wegen Hundehaltung


Schlagworte

fristlose Kündigung wegen Hundehaltung

Leitsätze

1. Die auf vertragswidrigen Gebrauch wegen unerlaubter Hundehaltung gestützte Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses setzt nicht voraus, daß der Vermieter den Mieter zuvor erfolglos auf Unterlassung der Hundehaltung in Anspruch genommen hat.

2. Ob die Hundehaltung als solche wegen der damit verbundenen Tiergefahr eine erhebliche Verletzung der Rechte des Vermieters im Sinne von § 553 BGB darstellt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

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