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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 487)

  1. 2 K 2036/93 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund, Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Stichtagsregelung
    Leitsatz: 1. Die Annahme unlauterer Machenschaften bei einer Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einem Ausreiseantrag wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Vertrag erst nach dem Mauerfall, nämlich am 11. Dezember 1989 beurkundet worden und die Ausreise erst am 16. Dezember 1989 erfolgt ist. 2. Die Annahme eines redlichen Erwerbs scheidet aus, weil die Stichtagsregelung (18. Oktober 1989) entgegensteht.
    VG Dresden
    26.10.1994
  2. 2 A 185/92 - Aufbauentschädigung; Enteignung gegen geringere Entschädigung
    Leitsatz: Die unterschiedliche Behandlung der Bürger der ehemaligen DDR und solcher aus dem "kapitalistischen Ausland" bei der Bemessung einer Entschädigung nach dem Aufbaugesetz rechtfertigt die Anwendung des Vermögensgesetzes.
    VG Dessau
    24.08.1994
  3. C 4 K 652/92 - Enteignung; Eigentumserwerb; staatliche Stelle; schädigende Maßnahme; unlautere Machenschaften; Vermögensentziehung; Genossenschaftseigentum; Globalkaufvertrag; entschädigungslos Enteignung
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung von Enteignung und rechtsgeschäftlichem Eigentumserwerb durch staatliche Stellen in der ehemaligen DDR. 2. Bei der Beurteilung, ob eine schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, aufgrund dessen der Vermögenswert dem Berechtigten nach damaligem Recht entzogen worden ist, nicht an. 3. Ob das Rechtsgeschäft, aufgrund dessen dem Berechtigten der Vermögenswert entzogen worden ist, nach den zu DDR Zeiten geltenden zivilrechtlichen Vorschriften wirksam war, ist für die Annahme einer schädigenden Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG ohne Belang.
    VG Chemnitz
    22.06.1994
  4. C 2 S 1373/92 - Erbengemeinschaft; Miterbe; Prozessführungsbefugnis; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Investitionsvorrangbescheid; Fristenregelung für Investitionseinwendungen
    Leitsatz: 1. Das einzelne Mitglied einer Erbengemeinschaft ist prozeßführungsbefugt für die Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheids (wie B. v. 28. April 1993 - C 2 S 1433/92 -, ZOV 1993, S. 439 ff.). 2. § 2 a VermG führt zu einer erbrechtlichen Sonderregelung im Vermögensrecht, aus der sich die Berechtigung des einzelnen Mitglieds einer Erbengemeinschaft ergibt, allein und ohne Mitwirkung der anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft, die Rückübertragung des Vermögenswerts an die Erbengemeinschaft zu verlangen. 3. Zum Einwendungsausschluß in § 5 Abs. 2 Satz 1 InVorG.
    VG Chemnitz
    18.07.1994
  5. C 1 K 583/91 - nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Beleihungswert; Instandsetzungsaufwendungen; Werterhaltungsrückstände
    Leitsatz: 1. Bei der Überschuldungsbetrachtung im Sinn des § 1 Abs. 2 VermG ist regelmäßig der Zeitwert als Beleihungswert zugrunde zu legen, sofern die Ausschöpfung des Kreditrahmens in vollem Umfang - d. h. nach der damals üblichen Praxis der Geldinstitute zu maximal 80 % des Zeitwertes - angestrebt wurde. 2. Bei der Überschuldungsbetrachtung ist außerdem zu berücksichtigen, ob die bei der Einräumung eines Kredites vom Kreditnehmer aufzubringenden Zinsen und Tilgungsraten von dem aus den Mieteinnahmen erwirtschafteten jährlichen Überschuß bestritten werden konnten. 3. Sind im Zeitpunkt des Eigentumsverzichtes, der Schenkung oder der Erbausschlagung vorhandene bauliche Mängel und Werterhaltungsrückstände nicht weiter aufklärbar, kann der im Antrag auf Genehmigung des Eigentumsverzichtes beschriebene bauliche Zustand des Gebäudes als Grundlage für den Umfang der zu diesem Zeitpunkt notwendigen Instandhaltungsaufwendungen zugrundegelegt werden.
    VG Chemnitz
    05.07.1994
  6. VG 9 A 29.93 - Mauergrundstück; unlautere Machenschaft; Manipulation
    Leitsatz: Die Enteignung eines Grundstücks zum Zwecke des Mauerbaus ist kein Fall des Machtmißbrauchs im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG. Diese Vorschrift erfaßt nämlich solche Sachverhalte nicht, bei denen nach den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften nach den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen alles "mit rechten Dingen zugegangen" ist.
    VG Berlin
    12.07.1994
  7. VG 9 A 128.93 - Vorhabenträger; Prognoseentscheidung; Beurteilungsermächtigung; Investitionsvorrangverfahren
    Leitsatz: Ob ein Vorhabenträger nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen hinreichende Gewähr für die Durchführung des Vorhabens bietet, ist eine Prognoseentscheidung, die der vollständigen gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Eine Beurteilungsermächtigung besteht insoweit nicht.
    VG Berlin
    25.01.1994
  8. VG 7 A 115.93 - Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Liste 3; Beweislast für den Anwendungsausschluß des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: Vermögenswerte, die im Ostsektor Berlins durch die Bekanntmachung der Liste 3 nach dem Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Naziverbrecher und Kriegsaktivisten vom 8. Februar 1949 enteignet wurden, sind nach Maßgabe des Vermögensgesetzes restitutionsfähig, weil ein Nachweis dafür, daß diese Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten, fehlt. Die materielle Beweislast für den Anwendungsausschluß des Vermögensgesetzes trägt bei nach Gründung der DDR (7. Oktober 1949) erfolgten Enteignungen - auch im sowjetischen Sektor Berlins - der Beklagte.
    VG Berlin
    04.05.1994
  9. VG 31 A 8.93 - entschädigungslose Enteignung; Verrechnung der Entschädigungsforderung mit Grundstücklasten
    Leitsatz: 1. Zum Begriff der entschädigungslosen Enteignung. 2. Die Enteignung wird nicht dadurch zu einer entschädigungslosen, daß gegen die Entschädigungsforderung mit rückständigen öffentlichen Abgaben aufgerechnet wird.
    VG Berlin
    24.01.1994
  10. VG 31 A 880.93 - Veräußerung von Kapitalanteilen eines volkseigenen Betriebes durch Treuhandanstalt; Finanzvermögen; nachträgliche Vermögenszuordnung; Treuhandanstalt; Kapitalanteile eines VEB; Unternehmenseinheit; Betriebsgrundstück
    Leitsatz: 1. Veräußert die Treuhandanstalt Kapitalanteile eines volkseigenen Betriebes, so scheiden die zum Betrieb gehörenden Grundstücke aus dem Finanzvermögen des Bundes aus. 2. Eine nachträgliche Zuordnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
    VG Berlin
    29.08.1994