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  1. 1 DE 337/92 - Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Anmelderschutzvorschrift
    Leitsatz: Das Verfahren nach § 7 AnmVO (Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens) findet keine Anwendung bei Grundstücksverkehrsgenehmigungen, die nach Inkrafttreten der Anmeldeverordnung erteilt worden sind.
    VG Greifswald
    19.09.1994
  2. 1 B 69/93 - Ferienwohnung; Investitionszweck; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Erforderlichkeit
    Leitsatz: 1. Die Errichtung von Ferienwohnungen ist kein besonderer Investitionszweck i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InVorG. 2. Das Vorliegen eines besonderen Investitionszweckes nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InVorG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Investor nicht selbst Arbeitgeber ist. 3. Zur Frage der Erforderlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 2 InVorG. 4. Unterkostenmieten waren auch dann ursächlich für eine Überschuldung, wenn diese nicht durch unterkostenmietenbedingte Belastungen allein, sondern erst bei Berücksichtigung von Altbelastungen eingetreten ist.
    VG Greifswald
    07.04.1994
  3. 1 A 417/93 - Ersatzgrundstück
    Leitsatz: Ein Ersatzgrundstück steht nur dann zur Verfügung i. S. d. §§ 9 Abs. 2 i. V. m. 21 Abs. 3 S. 1 VermG, wenn die Restitutionsbehörde zivilrechtlich über das Grundstück verfügen kann.
    VG Greifswald
    30.08.1994
  4. 1 D 625/92 - Erbengemeinschaft als Berechtigte hinsichtlich des Rückübertragungsanspruchs; Prozeßführungsbefugnis
    Leitsatz: Nur eine Erbengemeinschaft als solche ist Berechtigte i. S. des VermG hinsichtlich des Rückübertragungsanspruchs an einem Grundstück; einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft fehlt dagegen vorbehaltlich der in den §§ 2038 und 2039 BGB geregelten Ausnahmen die Prozeßführungsbefugnis.
    VG Greifswald
    27.07.1994
  5. 2 (1) B 187/94 - Investive Veräußerung; Investitionsvorrangbescheid; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Auflassung
    Leitsatz: 1. Eine Veräußerung i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG liegt bei einem mehraktigen Rechtsgeschäft wie der Grundstücksveräußerung jedenfalls mit Abschluß der Auflassung vor. 2. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
    VG Greifswald
    02.03.1994
  6. 2 A 42/93 - Bodenreformwaldparzelle; Verpachtung; Landesbodenkommission; unlautere Machenschaft; Machtmißbrauch, Rückübertragung; Arbeitseigentum; Volleigentum; Berechtigter
    Leitsatz: 1. Der Entzug einer Bodenreformparzelle wegen unerlaubter Verpachtung erfüllt nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG. 2. Die Verpachtung einer Bodenreformparzelle bedurfte der Genehmigung der Landesbodenkommission. Das Einverständnis des Rates des Kreises ist wirkungslos.
    VG Greifswald
    19.09.1994
  7. 2A 846/93 - Investitionsbescheinigung; Investitionsvorrangbescheid; Verfügungsberechtigter; Rückübertragungsberechtigter; Privatperson
    Leitsatz: Ein Anspruch auf Erteilung einer Investitionsbescheinigung nach § 21 Abs. 1 S. 2 InvorG besteht nicht, wenn der Verfügungsberechtigte eine Privatperson ist und er an den Rückübertragungsberechtigten nicht veräußern will.
    VG Greifswald
    02.05.1994
  8. 4 (3) A 687/93 - Unlautere Machenschaft; Anspruch auf Rückübertragung; erzwungener LPG-Eintritt
    Leitsatz: Der Entzug einer Bodenreformparzelle wegen der Weigerung des Neubauern, in die LPG einzutreten, stellt eine unlautere Machenschaft dar und gibt einen Anspruch auf Rückübertragung.
    VG Greifswald
    22.11.1994
  9. 13 K 4546/93 - Abgabenrecht; Entwässerungsgebühren; Abschreibungen; Wiederbeschaffungszeitwert; Kostenüberschreitungsverbot; Kostenbegriff
    Leitsatz: Es verstößt gegen Grundsätze des kommunalen Abgabenrechts, wenn Entwässerungsgebühren Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen vom Wiederbeschaffungszeitwert zugrunde gelegt werden.
    VG Gelsenkirchen
    21.04.1994
  10. 6 K 401/94 - Globalentschädigungsabkommen; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Eigentumsverlust
    Leitsatz: Das Abkommen zwischen der DDR und der Republik Österreich vom 21. August 1987 hat zum endgültigen Eigentumsverlust geführt.
    VG Dresden
    18.08.1994