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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 56)
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III ZR 295/09 - Zu den Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs nach § 24 BBodSchG; schädliche Bodenveränderungen; Altlasten; Bodenkontamination; Recyclinganlage; Abfallentfernung; Abfallverwertungsanlage; BeseitigungskostenUrteil: ...nicht um ein Grundstück, auf dem i. S. d...BGH18.02.2010
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VIII ZR 361/03 - Schönheitsreparaturklausel mit starren Fristen unwirksamLeitsatz: 1. Zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem "starren" Fristenplan auferlegt wird. 2. Die Vereinbarung von "starren" Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen ist unwirksam mit der Folge, daß auch die Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam ist. (zu 2. Leitsatz der Redaktion)BGH23.06.2004
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VG 10 A 239.05 - Beseitigung eines Bolzplatzes wegen unzumutbaren LärmsLeitsatz: Gehen von einem Bolzplatz andauernd unzumutbare Lärmimmissionen aus, kann ein Anwohner von der Behörde als letztes Mittel Beseitigung der Anlage verlangen. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin22.09.2006
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BVerwG 8 C 9.06 - Schädigung; Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Restitutionsausschuß; Gleichheitssatz; Enteignung; DurchgriffLeitsatz: Der Ausschluß der Restitution nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG (im Anschluß an das Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 -).BVerwG21.06.2007
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VII ZR 242/20 - Bauunternehmer als Steuerschuldner bei Übergang der UmsatzsteuerschuldnerschaftLeitsatz: Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Beiträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass das Finanzamt unter etwaiger fehlerhafter Beurteilung der Rechtslage zur Festsetzungsverjährung den Bauunternehmer als Steuerschuldner heranzieht.BGH14.10.2021
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VIII ZR 307/10 - Fehlgeschlagene Vertragsübernahme; Wirkung der Hinterlegung; Wechsel der Vertragsparteien bei Wärmecontracting-Vertrag; Erdgas-Liefervertrag; Wegfall der GeschäftsgrundlageLeitsatz: Scheitert eine Vertragsübernahme daran, dass der Vertragspartner der ausscheidungswilligen Partei die hierzu erforderliche Zustimmung verweigert, ist der Übernehmer entsprechend § 415 Abs. 3 Satz 2 BGB im Zweifel verpflichtet, den ausscheidungswilligen Vertragspartner von Verbindlichkeiten aus dem mit ihm fortbestehenden Vertragsverhältnis freizustellen (Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB).BGH01.02.2012
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IX ZR 228/00 - Erbbauzins, Leistungsvorbehalt bei -Leitsatz: a) ErbbauVO § 9 Zur Anpassung des Erbbauzinses aufgrund eines Leistungsvorbehalts. b) BRAO § 51 a. F. Unterbreitet der Mandant infolge eines Anwaltsfehlers ein ungünstiges Vertragsangebot, tritt der Vermögensschaden erst mit dessen Annahme ein.BGH24.01.2002
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XI ZR 389/07 - Darlehensvertrag, vollstreckbares Schuldversprechen, VerbindlichkeitLeitsatz: Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren.BGH22.07.2008
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B 9 V 6/13 R - Soziales Entschädigungsrecht; Rehabilitierung; rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR; Kausalität; Theorie der wesentlichen Bedingung; annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen; Überwiegen der übrigen Umstände; möglicher Unterschied zum Unfallversicherungsrecht; Strukturen des sozialen Entschädigungsrechts; keine Divergenzvorlage an den Unfallversicherungssenat; sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; kein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X bei nicht bestandskräftiger VerwaltungsentscheidungLeitsatz: Haben neben einer Verfolgungsmaßnahme mehrere weitere Umstände zum Eintritt einer Schädigungsfolge beigetragen, ist im Recht der „SED-Unrechtsbereinigung" (Rehabilitierung) die Verfolgungsmaßnahme versorgungsrechtlich nur dann im Rechtssinn wesentlich und die Schädigungsfolge der Verfolgungsmaßnahme zuzurechnen, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolgs - verglichen mit den übrigen Umständen in ihrer Gesamtheit - mindestens annähernd gleichwertig ist (Anschluss an BSG vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R = BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 und vom 20. Juli 2005 - B 9a V 1/05 R).BSG16.12.2014
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10 W 12/98 - Mehrvertretungszuschlag; Gegenstandsindentität; ProzeßgebührLeitsatz: Werden zwei Mieter zur Räumung und Herausgabe des von ihnen genutzten Objekts verurteilt, so fällt für den sie vertretenden Rechtsanwalt der Mehrvertretungszuschlag gem. § 6 Abs. 1 BRAGO an, da wegen der gesamtschuldnerischen Verbindung der Räumungsschuldner eine Gegenstandsidentität gegeben ist (gegen OLG Köln, JurBüro 1992, 318).OLG Düsseldorf03.03.1998