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Urteil Darlehensvertrag, vollstreckbares Schuldversprechen, Verbindlichkeit
Schlagworte
Darlehensvertrag, vollstreckbares Schuldversprechen, Verbindlichkeit
Leitsatz
Ein im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 g VerbrKrG nicht angegebenes, vom Verbraucher aber gleichwohl bestelltes vollstreckbares Schuldversprechen, das eine bestehende Verbindlichkeit sichert, muss der Kreditgeber nicht zurückgewähren.
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