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  1. BVerwG 4 C 12.10 - Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende Nebenbestimmung; immissionsschutzrechtliches Verfahren; Austausch und Ersetzungsgenehmigung; immissionsschutzrechtliche Freigabe; baurechtliche Genehmigungspflicht; schädliche Umwelteinwirkungen; Geruchsimmissionen; Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als Orientierungshilfe
    Leitsatz: § 16 Abs. 5 BImSchG gilt auch für gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG angezeigte Anlagen. Im Fall des Wiederaufbaus einer zerstörten Anlage entbindet § 16 Abs. 5 BImSchG lediglich von der Pflicht, ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen, nicht jedoch von der Beachtung anderer behördlicher Genehmigungserfordernisse. Die Vorschrift lässt die Pflicht, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, unberührt.
    BVerwG
    21.12.2011
  2. BVerwG 4 C 13.10 - - Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück; Ziele und Zwecke der Sanierung; Konkretisierung der Sanierungsziele
    Leitsatz: Ein Anspruch auf eine nur ein einzelnes Buchgrundstück betreffende sanierungsrechtliche Abschlusserklärung besteht nicht, wenn dieses Grundstück eines von mehreren Grundstücken ist, die im Hinblick auf die Ziele und Zwecke der Sanierung und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen als Einheit anzusehen sind.
    BVerwG
    21.12.2011
  3. VIII ZR 307/10 - Fehlgeschlagene Vertragsübernahme; Wirkung der Hinterlegung; Wechsel der Vertragsparteien bei Wärmecontracting-Vertrag; Erdgas-Liefervertrag; Wegfall der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: Scheitert eine Vertragsübernahme daran, dass der Vertragspartner der ausscheidungswilligen Partei die hierzu erforderliche Zustimmung verweigert, ist der Übernehmer entsprechend § 415 Abs. 3 Satz 2 BGB im Zweifel verpflichtet, den ausscheidungswilligen Vertragspartner von Verbindlichkeiten aus dem mit ihm fortbestehenden Vertragsverhältnis freizustellen (Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB).
    BGH
    01.02.2012
  4. 1 K 407/09 - Nachträgliche Festsetzung des Ablösebetrages für untergegangene dingliche Rechte; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Ist in den Fällen, in denen dem Berechtigten statt der Rückübertragung nur noch ein Erlösauskehranspruch zusteht, irrtümlich versäumt worden, den Ablösebetrag für die anlässlich der Schädigung untergegangenen dinglichen Belastungen in dem Bescheid über die Berechtigtenfeststellung festzusetzen, kann dies auch noch nachträglich in Form einer Ergänzung zum Bestandteil dieses Bescheides gemacht werden. 2. Dieser nachträglichen Festsetzung steht der Einwand der Verwirkung nur dann entgegen, wenn der Berechtigte infolge eines bestimmten Verhaltens des Ablöseberechtigten darauf vertrauen durfte, dass der Ablösebetrag nach so langer Zeit nicht mehr festgesetzt werden würde (Vertrauensgrundlage), ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht zur nachträglichen Festsetzung des Ablösebetrages nicht mehr ausgeübt werden würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    14.06.2012
  5. 2 U 17/12 - Amtshaftungsanspruch; Amtspflichtverletzung; Aufklärungspflicht der Genehmigungsbehörde vor Grundstücksverkehrsgenehmigung; Drittschutz; Schadensersatz; Mitverschulden; Beweislast; Bereicherungsanspruch; Verwendungskondiktion
    Leitsatz: 1. Die für die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung gemäß § 1 Abs. 2 GVO a. F. zuständige Behörde ist gemäß § 1 Abs. 3 GVO a. F. verpflichtet, den Sachverhalt aufzuklären und zu prüfen, ob Anmeldungen vorliegen. 2. Diese Pflicht der Genehmigungsbehörde, bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen die Grundstücksverkehrsgenehmigung nicht (sogleich) zu erteilen, dient auch dem Interesse des Vertragspartners des Verfügungsberechtigten. 3. Die Behörde verletzt schuldhaft ihre Amtspflicht, indem sie eine Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilt, ohne sich zu vergewissern, ob bereits Rückübertragungsansprüche angemeldet waren. 4. Wird eine Genehmigung zu Unrecht erteilt, hat der Begünstigte Anspruch auf Ersatz derjenigen Schäden, die er im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung gemacht hat. 5. Die fehlende Kenntnis von der Unrichtigkeit der Genehmigung ist kein die Haftung erst begründendes negatives Tatbestandsmerkmal, für das der Anspruchsteller beweispflichtig wäre. 6. Eine Amtspflichtverletzung liegt weiter auch darin, dass die Behörde nicht - auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt - mitgeteilt hat, dass Ansprüche angemeldet sind. 7. Der Anspruchsteller muss sich ein Mitverschulden in Bezug auf die Schadensentstehung anrechnen lassen, wenn er gegen die ihn nach § 3 Abs. 5 VermG treffende Pflicht verstoßen hat, sich vor Verfügungen über das Grundstück zu vergewissern, ob Ansprüche angemeldet sind. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    23.12.2013
  6. VIII ZR 391/12 - Voraussetzungen für einen konkludenten Abschluss eines Stromlieferungsvertrages durch Stromverbrauch; Realofferte; Energielieferungsvertrag
    Leitsatz: Zum Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages durch bloße Belieferung eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks mit Strom.
    BGH
    22.01.2014
  7. 2 U 8/10 - Schadensersatzanspruch des Berechtigten wegen Unmöglichkeit der Rückübertragung des Eigentums aufgrund der Weiterveräußerung des Grundstücks im Falle der Rücknahme einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Amtspflichtverletzung; Mitverschulden; Ersatzmöglichkeit; Verkehrswertermittlung; Bodenwertermittlung; Ertragsverfahren
    Leitsatz: 1. Bei § 7 Abs. 3 Satz 5 GVO handelt es sich nicht um eine Rechtsfolgenverweisung, sondern um einen eigenständigen schadensersatzbegründenden Tatbestand. 2. Ausreichend für den Schadensersatzanspruch des Berechtigten ist es, dass ein Anspruch gegen den Erwerber auf Rückübertragung des restitutionsbefangenen Grundstücks - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr erfüllt werden kann, ohne dass ein Verschulden des Verfügungsberechtigten erforderlich ist. 3. Dem Berechtigten kann ein anspruchsminderndes Mitverschulden nicht vorgeworfen werden, wenn eine vorläufige Sicherung seines Restitutionsanspruchs im Zeitpunkt dessen Wiederauflebens ohnehin nicht möglich war, weil zu diesem Zeitpunkt die Rückübertragung gem. § 7 GVO bereits unmöglich geworden war. 4. Für die Ermittlung des Verkehrswertes des nicht mehr restitutionsfähigen Grundstücks kann schwerpunktmäßig das Ertragswertverfahren angewendet werden, wenn es sich um ein Renditeobjekt handelt; dabei ist im Regelfall auch ein Erbbaurecht zu berücksichtigen. 5. Dem Gedanken, dass der Geschädigte nur das erhalten soll, was er durch die schädigende Handlung an Einbußen erlitten hat, ist auch im Rahmen des § 7 Abs. 3 Satz 5 GVO Rechnung zu tragen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    28.01.2014
  8. 8 U 29/14 - Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlungen nach erfolgter Abrechnung (Gewerberaum)
    Leitsatz: Der Vermieter kann nach Erteilung der Abrechnung bzw. vom Zeitpunkt der Abrechnungsreife an einen Anspruch auf Vorauszahlungen für den betreffenden Abrechnungszeitraum nicht mehr geltend machen, sondern nur noch die Beträge verlangen, die sich aus der Abrechnung ergeben. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    16.06.2014
  9. B 9 V 6/13 R - Soziales Entschädigungsrecht; Rehabilitierung; rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR; Kausalität; Theorie der wesentlichen Bedingung; annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen; Überwiegen der übrigen Umstände; möglicher Unterschied zum Unfallversicherungsrecht; Strukturen des sozialen Entschädigungsrechts; keine Divergenzvorlage an den Unfallversicherungssenat; sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; kein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X bei nicht bestandskräftiger Verwaltungsentscheidung
    Leitsatz: Haben neben einer Verfolgungsmaßnahme mehrere weitere Umstände zum Eintritt einer Schädigungsfolge beigetragen, ist im Recht der „SED-Unrechtsbereinigung" (Rehabilitierung) die Verfolgungsmaßnahme versorgungsrechtlich nur dann im Rechtssinn wesentlich und die Schädigungsfolge der Verfolgungsmaßnahme zuzurechnen, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolgs - verglichen mit den übrigen Umständen in ihrer Gesamtheit - mindestens annähernd gleichwertig ist (Anschluss an BSG vom 12. Juni 2001 - B 9 V 5/00 R = BSGE 88, 153 = SozR 3-3100 § 5 Nr. 9 und vom 20. Juli 2005 - B 9a V 1/05 R).
    BSG
    16.12.2014
  10. VIII ZR 325/13 - Stichtag für erhöhte Vergütung für Strom aus Biomasse
    Leitsatz: Die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) ist nur dann zu zahlen, wenn die Biomasseanlage, in der der Strom erzeugt worden ist, erstmals nach dem 31. Dezember 2008 in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe der Anlage 3 zum EEG 2009 betrieben worden ist. Für Strom aus Anlagen, in denen bereits vor diesem Stichtag Strom in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt worden ist, ist - auch im Falle einer nach dem Stichtag erfolgten Vergrößerung dieser Strommenge - nur ein begrenzter Kraft-Wärme-Kopplungsbonus nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 zu entrichten.
    BGH
    04.03.2015