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Urteil Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlungen nach erfolgter Abrechnung (Gewerberaum)
Schlagworte
Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlungen nach erfolgter Abrechnung (Gewerberaum)
Leitsatz
Der Vermieter kann nach Erteilung der Abrechnung bzw. vom Zeitpunkt der Abrechnungsreife an einen Anspruch auf Vorauszahlungen für den betreffenden Abrechnungszeitraum nicht mehr geltend machen, sondern nur noch die Beträge verlangen, die sich aus der Abrechnung ergeben.
(Leitsatz der Redaktion)
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