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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. VIII ZB 44/22 - Wegfall der Geschäftsgrundlage für Verzicht auf Räumungsschutz
    Leitsatz: Ein Verzicht auf Räumungsschutzanträge in einem gerichtlichen Vergleich kann wegen nachträglich eingetretener unvorhersehbarer Umstände (hier: erlittene Schussverletzung am Kopf) unwirksam geworden sein.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    03.06.2022
  2. VIII ZB 39/24 - Verzicht auf Räumungsschutz im Vergleich
    Leitsatz: Hält das Beschwerdegericht einen Verzicht auf Vollstreckungsschutzanträge in einem gerichtlichen Räumungsvergleich für wirksam, ist der Rechtsbeschwerde eine Erfolgsaussicht nicht abzusprechen.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    23.07.2024
  3. VIII ZR 255/21 - Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand, Nachzahlungsbetrag aus Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Für die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist bei summarischer Prüfung die Rechtsfrage nicht zu klären, ob ein Nachzahlungsbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung als Mietrückstand i.S.d. § 543 BGB gilt. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    13.08.2024
  4. V ZR 51/23 - Beschlussfeststellungsklage bei fehlender oder fehlerhafter Beschlussverkün-dung
    Leitsatz: a) Bei der Entscheidung über eine Gestaltungsklage, mit welcher bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümer der wahre Beschlussinhalt geklärt werden soll (sogenannte Beschlussfeststellungsklage), hat das Gericht einredeweise geltend gemachte Beschlussmängel zu prüfen.b) Im Rahmen einer solchen Beschlussfeststellungsklage kann die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Anfechtungsgründe einredeweise geltend machen.c) Soweit die materielle Rechtskraft eines beschlussersetzenden Gestaltungsurteils reicht, kann eine auf tatsächliche Umstände gestützte Neuregelung durch Zweitbeschluss der Wohnungseigentümer nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn sich die tatsächlichen Umstände nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im Vorprozess verändert haben.
    BGH
    10.11.2023