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Urteil Verzicht auf Räumungsschutz im Vergleich
Schlagworte
Verzicht auf Räumungsschutz im Vergleich
Leitsatz
Hält das Beschwerdegericht einen Verzicht auf Vollstreckungsschutzanträge in einem gerichtlichen Räumungsvergleich für wirksam, ist der Rechtsbeschwerde eine Erfolgsaussicht nicht abzusprechen.
(Leitsatz der Redaktion)
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