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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 53 S 46/16 WEG - Abwendungsbefugnis durch Zahlungen im Falle der „Abmeierungsklage“
    Leitsatz: ...Die Wirkung des § 19 Abs. 2 WEG kommt dem...
    LG Berlin
    24.11.2017
  2. III ZR 530/13 - Voraussetzung für den Anspruch auf Maklerlohn umfasst auch die wirtschaftliche Identität des nachgewiesenen Objekts; Provision; regelmäßig keine Kongruenz bei Preisnachlass ab 50 %; Mitursächlichkeit; Vorkenntnis
    Leitsatz: 1. Ein Nachweismaklervertrag kann auch noch nach erbrachter Maklerleistung wirksam abgeschlossen werden; es ist Sache des Kunden, bei einem bereits voreilig erteilten Nachweis den anschließenden Abschluss des ihm angetragenen Maklervertrages zu verweigern. 2. Beim Erwerb des nachgewiesenen Objektes durch einen Dritten kann wirtschaftliche Identität bejaht werden, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen. 3. Die wirtschaftliche Kongruenz des beauftragten mit dem nachgewiesenen Maklergeschäft besteht in der Regel bei Preisnachlässen bis 15 %, bei Preisnachlässen von mehr als 50 % ist sie regelmäßig zu verneinen. 4. Zur Darlegungs- und Beweislast für die wirtschaftliche Kongruenz zwischen beauftragtem und nachgewiesenem Maklergeschäft. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    03.07.2014
  3. VIII ZR 175/19 - Verpflichtende Anpassung unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Fernwär-meverträgen
    Leitsatz: a) Ein Fernwärmeversorgungsunternehmen ist gemäß § 4 Abs. 1, 2 AVB-FernwärmeV in Verbindung mit § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV berechtigt und - soweit das Kundeninteresse dies erfordert - verpflichtet, eine von ihm gegenüber Endkunden verwendete - von Vertragsbeginn an unwirksame oder ab einem bestimmten Zeitpunkt danach unwirksam gewordene - Preisänderungsklausel auch während des laufenden Versorgungsverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft einseitig anzupassen, wenn und soweit dadurch sichergestellt wird, dass die Klausel den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV entspricht (Fortentwicklung der Senatsurteile vom 25. Juni 2014 - VIII ZR 344/13, BGHZ 201, 363 Rn. 32 ff. und vom 19. Juli 2017 - VIII ZR 268/15, NJW-RR 2017, 1200 Rn. 57). b) Dagegen ist ein Fernwärmeversorgungsunternehmen nicht berechtigt, wirksam vereinbarte Preise einseitig nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern.
    BGH
    26.01.2022