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Urteil Abwendungsbefugnis durch Zahlungen im Falle der „Abmeierungsklage“
Schlagworte
Abwendungsbefugnis durch Zahlungen im Falle der „Abmeierungsklage“
Leitsatz
Die Wirkung des § 19 Abs. 2 WEG kommt dem Kläger nur bei dem Entziehungsgrund wegen Wohngeldrückständen zugute, nicht aber, wenn daneben zugleich auch eine so schwere Verletzung der Gemeinschaftspflichten vorliegt, dass der Gemeinschaft die Fortsetzung mit dem Wohnungseigentümer nicht mehr zugemutet werden kann.
(Leitsatz der Redaktion)
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