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  1. 8 W 96/13 - Streitwert bei Minderungsklage; Mietmangel
    Leitsatz: Ein auf die Feststellung der Minderung gerichteter Klageantrag ist in Analogie zu § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12fachen Minderungsbetrag zu bemessen.
    KG
    06.01.2014
  2. 8 U 83/13 - Gewerbliche Weitervermietung trotz Gemeinnützigkeit; analoge Anwendung des § 565 BGB; Eintritt des Vermieters in den Zwischenmietvertrag
    Leitsatz: Der Umstand, dass der Zwischenmieter - der nach seiner Satzung ein gemeinnütziger Verein ist, welcher den Wohnraum an von ihm betreute Personen mit geringen Chancen auf dem Wohnungsmarkt weitervermieten soll - bei der Weitervermietung sodann tatsächlich unter Missachtung seines Vereinszwecks in eigener Gewinnerzielungsabsicht und damit gewerblich handelt, rechtfertigt weder eine direkte noch analoge Anwendung von § 565 BGB.
    KG
    06.01.2014
  3. 63 S 282/13 - Modernisierung, Austausch der Holzkastendoppelfenster gegen Isolierglasfenster, Angabe der voraussichtlichen Dauer
    Leitsatz: 1. Der Austausch von Holzkastendoppel- gegen Kunststoffisolierglasfenster ist auch bei einem geringeren Wärmedämmwert als Maßnahme zur nachhaltigen Energieeinsparung duldungspflichtig. 2. Etwaige Verzögerungen der angekündigten Einbautermine sind für die Wirksamkeit der Ankündigung unschädlich. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    07.01.2014
  4. 15a C 583/12 - Wildschweine in Waldnähe kein Mietmangel; keine Einfriedungspflicht
    Leitsatz: 1. Ein Mieter ist nicht berechtigt, wegen befürchteter Belästigung durch Wildschweine die Einfriedung eines Geländes zu verlangen, das über den räumlichen Bereich der Mietsache hinausgeht. 2. Mögliche Gefahren aus dem Wohnumfeld stellen keinen Mietmangel dar, wenn eine konkrete erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht vorliegt (Anschluss an BGH GE 2012, 1553). 3. Wildschweine in der Nähe von bewaldeten Gebieten gehören zum allgemeinen Lebensrisiko des Mieters und berechtigen nicht zur Minderung. 4. Eine Genehmigung zur Einfriedung eines nicht mit vermieteten Grundstücks kann der Vermieter im Zweifel frei widerrufen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    08.01.2014
  5. 8 U 132/12 - Weitervermietung trotz bestehendem Mietvertrag; rechtsmissbräuchliche Berufung des Mieters auf unmögliche Gebrauchsüberlassung im Falle des Auszugs mit anschließender Vermietung an Dritten
    Leitsatz: Hat der Mieter eine grobe Vertragsverletzung begangen, indem er ohne Rücksicht auf den weiter bestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen ist und keine Miete mehr gezahlt hat, und hat er auf diese Weise den Vermieter veranlasst, die Mietsache zu einem niedrigeren Mietzins weiter zu vermieten, so handelt er regelmäßig rechtsmissbräuchlich, wenn er die Zahlung der Differenzmiete verweigern will mit der Begründung, der Vermieter sei wegen der Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung an ihn nicht mehr in der Lage gewesen. Die Annahme eines solchen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens führt dazu, dass der Mieter trotz der Weitervermietung entgegen § 537 Abs. 2 BGB zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet bleibt.
    KG
    08.01.2014
  6. VIII ZR 210/13 - Einschränkungslos erteilte Erlaubnis zur Untervermietung umfasst nicht Überlassung an Touristen; Verpflichtung zur Erteilung von Postvollmacht
    Leitsatz: Erteilt der Vermieter dem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung, so kann dieser ohne besondere Anhaltspunkte nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst.
    BGH
    08.01.2014
  7. XII ZR 12/13 - Kurze Verjährung von Vermieteransprüchen auf Erfüllung übernommener Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung; wirksame Klageerhebung bei Vorliegen nicht aller Anspruchsvoraussetzungen
    Leitsatz: a) Die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB gilt auch für die Ansprüche des Vermieters auf Erfüllung der vom Mieter vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht und auf Schadensersatz wegen deren Nichterfüllung (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - XII ZR 52/08 - NJW 2010, 2652 Rn. 12). b) Die Verjährungsfrist eines wegen Nichterfüllung der vertraglich übernommenen Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht auf §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gestützten Schadensersatzanspruchs beginnt gemäß § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB bereits mit Rückgabe der Mietsache zu laufen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Anspruch zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05 - GE 2006, 640 = NJW 2006, 1588 Rn. 9). c) Eine wirksame Klageerhebung hemmt die Verjährung auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung - von der Sachbefugnis abgesehen - noch nicht alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, etwa eine für einen Schadensersatzanspruch nach § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Fristsetzung noch fehlt (im Anschluss an BGHZ 172, 42 = GE 2007, 991 = NJW 2007, 1952 Rn. 43; BGH, Urteile vom 27. Februar 2003 - VII ZR 48/01 - NJW-RR 2003, 784 und vom 3. Mai 1999 - II ZR 119/98 - NJW 1999, 2115).
    BGH
    08.01.2014
  8. 65 S 213/13 - Widerspruchslose Entgegennahme von verspäteter Mietzahlung nach Abmahnung als Vertragsänderung
    Leitsatz: Mahnt der Vermieter ständig verspätete Mietzahlungen zunächst ab, nimmt er danach jedoch über mehrere Jahre die weiterhin verspäteten Zahlungen konsequenzlos hin, ist von einer konkludenten Änderung der Fälligkeitsregelung auszugehen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    08.01.2014
  9. 8 L 2977/13.GI - Fragen der Wasser- und Abwassergebührenfestsetzung; Frischwasserverbrauch; Niederschlagswasserentsorgung; Wasserzähler; Regenwasserentgelt
    Leitsatz: 1. Der Frischwasserverbrauch ist keine geeignete Größe zur Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer; s. bereits Beschluss vom 11.3.2010 - 8 L 281/10.GI -). 2. Die Ermittlung der verbrauchten Wassermenge mittels eines Wasserzählers als Messeinrichtung ist rechtlich nicht zu beanstanden.
    VG Gießen
    08.01.2014
  10. 14 S 25592/13 - Zeitpunkt für Absenkung der Kappungsgrenze auf 15 %
    Leitsatz: Für die Wirksamkeit der herabgesetzten Kappungsgrenze auf 15 % aufgrund einer Kappungsgrenzen-VO ist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens abzustellen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG München I
    08.01.2014