Urteil Wildschweine in Waldnähe kein Mietmangel
Schlagworte
Wildschweine in Waldnähe kein Mietmangel; keine Einfriedungspflicht
Leitsätze
1. Ein Mieter ist nicht berechtigt, wegen befürchteter Belästigung durch Wildschweine die Einfriedung eines Geländes zu verlangen, das über den räumlichen Bereich der Mietsache hinausgeht.
2. Mögliche Gefahren aus dem Wohnumfeld stellen keinen Mietmangel dar, wenn eine konkrete erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht vorliegt (Anschluss an BGH GE 2012, 1553).
3. Wildschweine in der Nähe von bewaldeten Gebieten gehören zum allgemeinen Lebensrisiko des Mieters und berechtigen nicht zur Minderung.
4. Eine Genehmigung zur Einfriedung eines nicht mit vermieteten Grundstücks kann der Vermieter im Zweifel frei widerrufen.
(Leitsätze der Redaktion)
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