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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 636)

  1. VII ZB 41/13 - Werkvertrag; Mängelbeseitigung; Beschwerdewert; Selbstvornahme
    Leitsatz: Wird eine Klage auf Beseitigung von Mängeln eines Werkes abgewiesen, so bemisst sich die Beschwer des Klägers nach den Kosten der Selbstvornahme. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    06.02.2014
  2. IX ZR 245/12 - Späterer Beginn der Verjährung von Regressansprüchen gegen Rechtsanwalt; Kenntnis der Pflichtwidrigkeit
    Leitsatz: a) Die Verjährung eines gegen einen rechtlichen Berater gerichteten Ersatzanspruchs beginnt zu laufen, wenn der Mandant den Schaden und die Pflichtwidrigkeit des Beraters erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat. b) Rät der Berater zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel auch dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit des Beraters, wenn das Gericht oder der Gegner zuvor auf eine Fristversäumung hingewiesen hat.
    BGH
    06.02.2014
  3. IX ZR 217/12 - Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche wegen anwaltlicher Falschberatung; Rechtsanwaltshaftung
    Leitsatz: Zum Beginn des Laufs der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher Falschberatung.
    BGH
    06.02.2014
  4. 6 S 449/13 - Rücksichtnahmepflicht bei Beschluss über Rauchmeldereinbau; Beschlusskompetenz; ordnungsgemäße Verwaltung; Nachweispflichten der Eigentümer
    Leitsatz: 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt eine Beschlusskompetenz für den Einbau ordnungsrechtlich vorgeschriebener Rauchmelder. 2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Einbau von Rauchmeldern und die daraus folgende Kostentragung hält sich nur dann im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn man in angemessener Weise Rücksicht darauf nimmt, dass einzelne Wohnungseigentümer ihr Sondereigentum bereits mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet haben. 3. Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum nachweislich bereits mit DIN-Norm-gerechten Geräten ausgestattet und den Nachweis über die erforderliche Wartung erbracht haben, sind von den Kosten der Anschaffung und Wartung angemessen auszunehmen; ihnen können entsprechende Nachweispflichten gegenüber der Verwaltung auferlegt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Braunschweig
    07.02.2014
  5. V ZR 25/13 - Eigenmächtige bauliche Veränderungen durch einen Wohnungseigentümer (hier: Terrassenüberdachung) als Nachteil für alle Eigentümer; Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Gemeinschaftseigentums; geborene Ausübungsbefugnis der WEG
    Leitsatz: Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnungseigentümer zu der Erteilung der Zustimmung zu bewegen. Schadensersatzansprüche, die auf die Verletzung des Gemeinschaftseigentums gestützt werden, sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich geltend zu machen; es besteht - anders als bei Ansprüchen gemäß § 1004 BGB - eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar auch für Wiederherstellungsansprüche gemäß § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, GE 2011, 402 = NJW 2011, 1351 f.).
    BGH
    07.02.2014
  6. 63 S 226/13 - Räumungsverpflichtung aus einem Prozessvergleich aufgrund erneuten Zahlungsverzugs; Vertragsstrafeversprechen
    Leitsatz: Verpflichtet sich der Mieter in einem Prozessvergleich zur Wohnungsräumung und verpflichtet sich der Vermieter gleichzeitig, keine Vollstreckung, aus dem Räumungsanspruch durchzuführen, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem ehemaligen Mietvertrag ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere nicht mit einer Miete/Nutzungsentschädigung mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug gerät, liegt kein Rechtsverzicht des Mieters und damit kein (unwirksames) Vertragsstrafeversprechen vor. Gerät dann der Mieter wiederum in Zahlungsverzug, ist die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsvergleich jedenfalls dann möglich, wenn der Vermieter eine erneute (berechtigte) Kündigung des Mietverhältnisses ausspricht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    07.02.2014
  7. 16 C 130/13 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel 2013; Orientierungsmerkmal; freistehende Badewanne; fehlende Duschmöglichkeit
    Leitsatz: 1. Eine mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossene Badewanne ist keine „frei stehende Badewanne" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013, selbst wenn sie auf Füßen steht und unter der Badewanne im hinteren Bereich ein schmaler Streifen des Fußbodens nicht gefliest ist. 2. Das wohnwertmindernde Merkmal „keine Duschmöglichkeit" liegt nicht vor, wenn ein Badezimmer über eine Badewanne verfügt, die mit einer Silikonfuge an eine geflieste Wand angeschlossen ist; auf das Vorhandensein eines Duschvorhangs oder einer Duschkabine kommt es nicht an. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Mitte
    07.02.2014
  8. 18 S 108/13 - Schönheitsreparaturklausel; Lasuranstrich nur mit Erlaubnis des Vermieters; Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis
    Leitsatz: Eine Schönheitsreparaturklausel, die sich auch auf das laufende Mietverhältnis bezieht, und in der Anstriche in sog. Lasurtechnik, „die nicht ohne erheblichen Aufwand tapezierbar sind", der Erlaubnis des Vermieters bedürfen, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    07.02.2014
  9. 4 LA 217/12 - Häftlingshilfebescheinigung; Rücknahme; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; IM; Inoffizieller Mitarbeiter; MfS; Unwürdigkeitsgrund; Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit; Freiwilligkeit
    Leitsatz: 1. Der die Rücknahme der Häftlingshilfebescheinigung rechtfertigende Verstoß gegen den Grundsatz der Menschlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG setzt in subjektiver Hinsicht ein zurechenbares, vorwerfbares Verhalten voraus; die Freiwilligkeit ist zu verneinen, wenn die Spitzeltätigkeit unter Zwang aufgenommen und fortgeführt worden ist, wobei die Zwangsanwendung auch in der Ausnutzung einer psychischen und sozialen Notlage liegen kann. 2. Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann nur dann ausgegangen werden, wenn er für den Betroffenen unerträglich war, d. h. wenn von ihm auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet oder verlangt werden konnte, sich der angetragenen Mitarbeit zu widersetzen oder zu entziehen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    OVG Lüneburg
    10.02.2014
  10. 20 U 308/12 - Einräumung eines Vorrangs; Anfechtungsanspruch; Inkongruenz; Anfechtungsfrist; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz; Kenntnis des Anfechtungsgegners; Beweisanzeichen; Grundpfandrecht
    Leitsatz: Wenn dem Sicherungsrecht eines Gläubigers ein anfechtbar erworbenes Grundpfandrecht eines anderen an einem Grundstück vorgeht, dann begründet der Anfechtungsanspruch nach § 11 Abs. 1 AnfG regelmäßig auch einen schuldrechtlichen Anspruch des Anfechtenden gegen den Leistungsempfänger auf Einräumung eines Vorrangs, der entsprechend § 880 BGB zu vollziehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 13.7.1995 - IX ZR 81/94 = BGHZ 130, 314).
    KG
    10.02.2014