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Urteil Einräumung eines Vorrangs


Schlagworte

Einräumung eines Vorrangs; Anfechtungsanspruch; Inkongruenz; Anfechtungsfrist; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz; Kenntnis des Anfechtungsgegners; Beweisanzeichen; Grundpfandrecht

Leitsatz

Wenn dem Sicherungsrecht eines Gläubigers ein anfechtbar erworbenes Grundpfandrecht eines anderen an einem Grundstück vorgeht, dann begründet der Anfechtungsanspruch nach § 11 Abs. 1 AnfG regelmäßig auch einen schuldrechtlichen Anspruch des Anfechtenden gegen den Leistungsempfänger auf Einräumung eines Vorrangs, der entsprechend § 880 BGB zu vollziehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 13.7.1995 - IX ZR 81/94 = BGHZ 130, 314).

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