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  1. 102 C 1359/13 - Anwendung der Richtlinie VDI 2077 auch bei ungedämmten Rohren in Wänden und Estrich; Heizkostenabrechnung; Rohrwärme
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung des Rechenverfahrens der VDI-Richtlinie 2077 zur Ermittlung der von den Heizkostenverteilern nicht erfassten Rohrwärme kann es keinen Unterschied machen, ob die Rohre nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV tatsächlich frei - d. h. ohne jegliche Umhüllung - in den Wohnungen verlaufen oder, wie in einer Mehrzahl der hierzulande vorhandenen Mietwohnungen, ungedämmt im Estrich oder in den Wänden und damit nur von Mauerwerk umhüllt verlegt wurden; auch diese Rohre sind ungedämmt. 2. Erfassen infolge der Rohrwärmeabgabe die Heizkostenerfassungsgeräte - an den Heizkörpern - nur 25,9 % des Gesamtwärmeverbrauchs, reduziert sich das von § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV dem Vermieter eingeräumte Ermessen auf Null, so dass die genannte VDI-Richtlinie 2077 zwingend anzuwenden ist. 3. Ist bei einer Heizkostenabrechnung das zur Ermittlung der Heizkosten gebotene Korrekturverfahren nach VDI-Richtlinie 2077 zunächst nicht angewandt worden, so braucht der Vermieter eine im Übrigen formell ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung nicht neu zu erstellen. Es genügt, die Abrechnung nach der VDI-Richtlinie 2077 inhaltlich zu korrigieren. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Bayreuth
    19.08.2014
  2. 206 C 196/11 - Heizkostenabrechnung nach Umstellung auf Wärmecontracting; Verjährung; negative Feststellungsklage
    Leitsatz: 1. Die Heizkostenabrechnung nach Umstellung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters ist formell ordnungsgemäß, wenn sie die Kosten des Fernwärmelieferers einstellt. 2. Die Verteidigung gegen eine negative Feststellungsklage hemmt nicht die Verjährung der verneinten Forderungen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    04.03.2014
  3. 231 C 51/14 - Maklerprovision; ergänzende Vertragsauslegung; Höhe der Provision bei Vereinbarung eines Betrages für Zubehör
    Leitsatz: Bei der Berechnung der Maklerprovision ist von dem Gesamtkaufpreis nicht ein gesondert ausgewiesener Teilbetrag für mitverkauftes Zubehör abzuziehen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    02.07.2014
  4. 232 C 315/13 - Instandsetzungslast für Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: Sind in der Teilungserklärung Wohnungsaußenfenster unwirksam zum Sondereigentum erklärt, aber die Instandhaltungskosten wirksam dem Wohnungseigentümer auferlegt, ist der Wohnungseigentümer auch ermächtigt, den Schaden geltend zu machen, der durch Sonnenjalousien entstanden ist, die zu dicht an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Isolierglasscheiben angebracht worden sind und diese zerstört haben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    01.08.2014
  5. 213 C 106/14 - Auslegung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens; freistehende Badewanne in nicht modernisiertem Bad; Einhebelmischbatterie an allen Zapfstellen
    Leitsatz: 1. Das wohnwerterhöhende Merkmal „Einhebelmischbatterie" in der Merkmalgruppe 1: Bad/WC in der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel trifft nur zu, wenn alle im Bad vorhandenen Zapfstellen damit ausgestattet sind. 2. Zum Merkmal „Bad" ohne separate Dusche mit frei stehender Wanne mit oder ohne Verblendung in nicht modernisiertem Bad. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    13.10.2014
  6. 237 C 375/13 - Asbesthaltige Fußbodenplatten in Mietwohnung; Schadensersatz; Schmerzensgeld
    Leitsatz: 1. Für einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Asbestbelastung in der Mietwohnung reicht es nicht aus, dass diese möglicherweise die Ursache einer Erkrankung war; der Mieter hat vielmehr eine konkrete Gesundheitsgefährdung in Form gelöster Fasern schlüssig darzulegen. 2. Jedenfalls fehlt es an einem Verschulden des Vermieters, wenn er auf die Mängelanzeige unverzüglich tätig wird und den Bodenbelag zeitnah austauscht. 3. Werden Fußbodenplatten durch normalen Mietgebrauch beschädigt (gebrochen oder gerissen), so dass die Gefahr des Austritts von Asbestfasern besteht, scheidet bei einer unterlassenen Mängelanzeige ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz aus. 4. Eine Aufklärungspflicht des Vermieters wegen Gesundheitsgefahren nach Umgestaltungs-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten bei asbesthaltigen Fußbodenplatten besteht nicht, da ein Mieter zur eigenmächtigen Bearbeitung von Fußböden nicht berechtigt ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    10.03.2014
  7. 204 C 267/13 - Mieterhöhungsverlangen; Berliner Mietspiegel 2013; Orientierungsmerkmale; Eigenleistungen des Vormieters; Unerheblichkeit von behebbaren Mängeln
    Leitsatz: 1. Ersetzt der (Vor-) Mieter vorhandene Ausstattungsgegenstände durch eigene, führt dies nicht zum Wegfall der wohnwerterhöhenden Merkmale. 2. Behebbare Mängel der Mietsache sind bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    07.05.2014
  8. 232 C 53/14 - Wirksame Kündigung trotz Schuldunfähigkeit; Belästigung; Sachbeschädigung; geisteskranker Mieter; Störungen des Hausfriedens; Räumungsfrist bei Wegfall akuter Gefährdung
    Leitsatz: Bei anhaltenden Störungen des Hausfriedens durch den Mieter (hier: eine Vielzahl von störenden, aggressiven und bedrohlichen Handlungen bis hin zu Tätlichkeiten) über einen längeren Zeitraum ist die Grenze des Zumutbaren überschritten mit der Folge, dass auch einem schuldunfähigen Mieter gekündigt werden kann. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    13.06.2014
  9. 206 C 44/14 - Verwirkung der Betriebskostennachforderung
    Leitsatz: Der Vermieter verwirkt seinen Anspruch aus der Betriebskostenabrechnung, wenn er erst ein Jahr nach vorheriger Rücknahme der entsprechenden Klage den Anspruch erneut geltend macht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    18.07.2014
  10. 420 C 6682/14 - Unzulässige Saldoklage, Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlungen nach Abrechnungsreife
    Leitsatz: Eine Saldoklage ist dann unzulässig, wenn in dem geltend gemachten Saldo nicht nur unterschiedlich hohe Mietzinsforderungen, sondern auch Mahn-, Rechtsanwalts- und Betriebskosten enthalten sind (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - VIII ZR 94/12, GE 2013, 349). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Dortmund
    19.12.2014