« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (631 - 636 von 636)

  1. BVerwG - Verfahrensverstoß; Überzeugungsgrundsatz; Beweisantrag; Wahrunterstellung; rechtliches Gehör; Entbehrlichkeit der Beweiserhebung; Ausforschungsbeweis; Amtsermittlung; Beiladungsversäumnis
    Leitsatz: 1. Die Verfahrensweise der „Wahrunterstellung" setzt voraus, dass die behauptete Beweistatsache im Folgenden so behandelt wird, als wäre sie wahr, was regelmäßig nur für nicht entscheidungserhebliche Behauptungen infrage kommt. 2. Eine Beweiserhebung ist u. a. dann nicht erforderlich, wenn das Beweismittel ungeeignet ist, es auf die zu beweisende Tatsache nach Ansicht des Gerichts nicht ankommt oder die Beweisaufnahme nicht notwendig ist, weil die Beweistatsache zugunsten des Betroffenen als wahr unterstellt werden kann. 3. Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht. 4. Die für die Rüge, eine notwendige Beiladung sei versäumt worden, notwendige materielle Beschwer setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch den geltend gemachten Mangel in eigenen Rechten betroffen ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    17.09.2014
  2. III ZR 490/13 - Nicht immer Haftung des Wasserversorgers für Leitungsschäden vor der Wasseruhr; Rohrbruch vor der Hauptabsperrvorrichtung
    Leitsatz: Der Haftungsausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG ist erfüllt, wenn der innerhalb eines Gebäudes entstandene (Wasser-) Schaden auf eine Rissbildung in einem Rohr des Teils des (zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgungsunternehmens gehörenden) Hausanschlusses zurückzuführen ist, der sich (frei liegend) zwischen der Wanddurchführung in das Gebäudeinnere und der Hauptabsperrvorrichtung befindet.
    BGH
    11.09.2014
  3. IX ZR 240/13 - Bauvertrag, kongruente Deckung bei Direktzahlung des Bauherrn an Lieferanten auf Veranlassung des Bauunternehmers, Benachteiligungsvorsatz
    Leitsatz: Trifft ein zahlungsunfähiger Schuldner (Bauunternehmer) mit seinem Auftraggeber (Bauherrn) und seinem Lieferanten vor der Fälligkeit der nächsten Werklohnrate die Vereinbarung, dass der Kaufpreis für die von dem Lieferanten zu liefernden Bauteile von dem Auftraggeber vor der Lieferung direkt gezahlt werde, kann in der vom Schuldner veranlassten Direktzahlung eine kongruente Deckung liegen und der Schuldner trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit ohne Benachteiligungsvorsatz handeln.
    BGH
    17.07.2014
  4. V ZR 74/13 - Sachenrechtsbereinigungsanspruch aufgrund Dienstbarkeit zur Sicherung des Zugangs und der Zufahrt zum Nachbargrundstück; Stellplatzdienstbarkeit; Wegerecht; Zufahrtsrecht; Geh- und Fahrtrecht; Mitbenutzungsrecht; Nachzeichnungsprinzip
    Leitsatz: Der Grundstückseigentümer, dessen Grundstück am 2. Oktober 1990 durch ihn selbst oder durch Dritte aufgrund eines mit ihm oder mit staatlichen Stellen der DDR abgeschlossenen Vertrags genutzt wurde, hat einen Anspruch auf Bewilligung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung des Zugangs zu seinem Grundstück, wenn die zur Erschließung seines Grundstücks erforderliche Mitbenutzung des Nachbargrundstücks in der DDR als rechtmäßig angesehen wurde. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    11.07.2014
  5. VII ZR 285/12 - Verjährungshemmung durch Verhandlungen über Fortsetzung eines gekündigten Bauvertrages
    Leitsatz: Verhandeln die Parteien nach Kündigung eines Bauvertrages über dessen Fortsetzung, ist regelmäßig die Verjährung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB gehemmt.
    BGH
    05.06.2014
  6. VI ZR 144/13 - Haftung des Netzbetreibers für Überspannungsschäden; Produktfehler bei Stromversorgung; Stromschäden; Gefährdungshaftung; Stromschwankungen
    Leitsatz: a) Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor. b) Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene - hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern - vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität. c) In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht.
    BGH
    25.02.2014