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Urteil Bauvertrag, kongruente Deckung bei Direktzahlung des Bauherrn an Lieferanten auf Veranlassung des Bauunternehmers, Benachteiligungsvorsatz


Schlagworte

Bauvertrag, kongruente Deckung bei Direktzahlung des Bauherrn an Lieferanten auf Veranlassung des Bauunternehmers, Benachteiligungsvorsatz

Leitsatz

Trifft ein zahlungsunfähiger Schuldner (Bauunternehmer) mit seinem Auftraggeber (Bauherrn) und seinem Lieferanten vor der Fälligkeit der nächsten Werklohnrate die Vereinbarung, dass der Kaufpreis für die von dem Lieferanten zu liefernden Bauteile von dem Auftraggeber vor der Lieferung direkt gezahlt werde, kann in der vom Schuldner veranlassten Direktzahlung eine kongruente Deckung liegen und der Schuldner trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit ohne Benachteiligungsvorsatz handeln.

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