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Suchergebnis Urteilssuche (811 - 820 von 8082)
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62 S 109/92 - Zwischenvermietung; RäumungsschutzUrteil: ...Gerichte der Wohnraummieter am Ende der...LG Berlin09.07.1992
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2 A 442/92 - Neubauerneigentum; Bodenreformland; Vermögenswert; Kausalzusammenhang; Machtmissbrauch; Vermögensverlust; Besitzwechsel; BewirtschaftungsaufgabeLeitsatz: 1. Neubauerneigentum an Bodenreformland ist ein rückerstattungsfähiger Vermögenswert. 2. Das Verlangen der DDR-Behörden gegenüber einem Ausreisewilligen, vor der Ausreise Vermögenswerte zu veräußern oder auf Eigentum zu verzichten, stellt eine unlautere Machenschaft im Sinne des Vermögensgesetzes dar. 3. Es fehlt an einem restitutionsrechtlichen Zusammenhang zwischen Machtmißbrauch und Vermögensverlust, wenn der Berechtigte das Bodenreformland nach den einschlägigen besitzwechselrechtlichen Vorschriften der DDR unabhängig von dem Verzicht allein deswegen verloren hätte, weil er die Bewirtschaftung der Nutzfläche aus Altersgründen aufgeben mußte. 4. Verdrängte Neubauern müssen denen gleichgestellt werden, die nach dem Bodenreformgesetz von 1990 Volleigentum erworben haben.VG Dessau10.08.1993
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1 Ws Reha 6/14 - Einweisung eines Kindes in psychiatrisches Krankenhaus, sachfremder Zweck, Fehlen der Einweisungsvoraussetzungen, Fehlen einer gerichtlichen EntscheidungLeitsatz: 1. Die Einweisung eines 18 Monate alten Betroffenen in die Psychiatrie, dessen Mutter als „schwachsinnig“ angesehen wurde, der aber selbst als internistisch und neurologisch gesund galt, diente sachfremden Zwecken, wenn keine sachlichen Gründe für die Unterbringung erkennbar sind.2. Die dauerhafte psychiatrische Unterbringung eines Minderjährigen ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten oder gerichtliche Entscheidung ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar. (Leitsätze der Redaktion)OLG Thüringen15.12.2014
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VerfGH 173/13 - Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag, Mietminderung, Berliner Baulückenrechtsprechung, CalvinstraßeLeitsatz: ...ist verletzt, wenn das Gericht zu einer...VerfGH Berlin18.02.2015
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21 U 3/19 - Reduzierung des Sicherungsanspruchs auf KündigungsvergütungLeitsatz: ...Gericht über den Sicherungsanspruch...KG26.07.2019
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61 S 105/92 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete; SachverständigengutachtenLeitsatz: ...Gerichts grundsätzlich nicht (im Anschluß an...LG Berlin09.07.1992
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64 S 417/90 - Verfahrensfortsetzung; neue Bundesländer; Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen StandLeitsatz: ...erstinstanzliche Urteile der Gerichte der...LG Berlin18.12.1990
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BVerwG 8 B 62.19 - Wiederaufgreifen des vermögensrechtlichen Verfahrens zur Restitution, Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision, Schutz durch rechtliches Gehör, faktische Enteignung im Sinne des VermGLeitsatz: ...das Gericht, die Ausführungen der...BVerwG21.05.2020
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VIII ZR 216/13 - Zu den Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Vergleichswohnungen; Übereinstimmung von WohnwertmerkmalenLeitsatz: 1. Die Angabe von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsverlangen dient nicht dem Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern soll dem Mieter lediglich Hinweise zum ansatzweisen Nachvollzug der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens geben. 2. Bei den Anforderungen an die Vergleichbarkeit der zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens genannten Wohnungen ist ein großzügiger Maßstab anzulegen; keineswegs ist eine Übereinstimmung oder gar „Identität" in allen Wohnwertmerkmalen zu fordern. (Leitsätze der Redaktion)BGH08.04.2014
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VII ZR 393/98 - Meinungsverschiedenheiten über Vertragsanpassung; VOB-Vertrag; Kündigung eines BauvertragesLeitsatz: a) Die Vertragsparteien eines VOB/B-Vertrages sind während der Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet. b) Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände, sind die Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen.BGH28.10.1999
