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Suchergebnis Urteilssuche (6051 - 6060 von 7938)

  1. C 1 K 278/92 - Zuständigkeit für Vermögenszuordnung; Treuhandanstalt; Behördenangabe in Verwaltungsakt
    Leitsatz: 1. Für die Vermögenszuordnung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 VZOG ist die Präsidentin der Treuhandanstalt als Behörde der Bundesrepublik Deutschland und nicht die Treuhandanstalt als rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts zuständig. 2. Eine von der Präsidentin der Treuhandanstalt zu ermächtigende Person i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 VZOG kann nur eine natürliche Person und nicht eine Außenstelle der Treuhandanstalt sein. 3. Schriftliche Verwaltungsakte, die über die erlassende Behörde widersprüchliche Angaben enthalten, sind rechtswidrig und aufzuheben.
    VG Chemnitz
    09.02.1993
  2. VG 25 A 120.92 - Investitionsvorrangbescheid; verspätete Vorlage des Investitionskonzept
    Leitsatz: Keine Berücksichtigung eines erst einen Monat nach Erlaß eines Bescheides nach § 3 a VermG vorgelegten Investitionskonzeptes.
    VG Berlin
    08.10.1992
  3. VG 16 A 266.89 - Verlegertätigkeit in Form einer Ein-Mann-GmbH in Wohnung; genehmigungspflichtige Zweckentfremdung
    Leitsatz: Auf einen Journalisten, der in seiner Wohnung nebenher eine Verlegertätigkeit ausübt, findet § 1 Abs. 4 b ZwVbVO nach Sinn und Zweck dann Anwendung, wenn er die Verlegertätigkeit aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in Form einer Ein-Mann-GmbH in zwei Zimmern seiner Sechs-Zimmer-Wohnung betreibt. VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1989 - VG 16 A 266.89 -
    VG Berlin
    20.10.1989
  4. 2-13 S 624/23 - Vollstreckungsabwehrklage nach Verurteilung zur Zahlung einer Sonderumlage
    Leitsatz: Ist ein Eigentümer rechtskräftig zur Zahlung einer Sonderumlage verurteilt worden, kann er dem nicht mit der Vollstreckungsabwehrklage entgegenhalten, dass der Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme, deren Finanzierung die Sonderumlage diente, nach Abschluss des Zahlungsklageverfahrens rechtskräftig für ungültig erklärt wurde.
    LG Frankfurt/Main
    21.11.2024
  5. 64 T 71/24 - Kein selbständiges Beweisverfahren
    Leitsatz: Das selbständige Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nicht eröffnet, um die Einordnung einer Wohnung innerhalb einer Mietspiegelspanne zu klären, indem ein Sachverständigengutachten über in der „Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung“ genannte positive und negative Wohnwertmerkmale eingeholt wird.
    LG Berlin II
    23.10.2024
  6. 6 O 204/23 - Kein größerer Mindestabstand für Trompetenbäume
    Leitsatz: Gewöhnliche Trompetenbäume (Catalpa bignonioides) sind keine „stark wachsenden Bäume“ i.S.v. § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.) NachbG NRW.
    LG Kleve
    29.08.2024
  7. 9 W 12/24 - Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung
    Leitsatz: Es stellt noch keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit dar, wenn ein Antragsteller erst dann reagiert, wenn sich die Besitzstörung durch ein Schreiben der Gegenseite, in dem Nutzungsverbote ausgesprochen werden, konkretisiert und er hierauf nicht sogleich einen Eilantrag stellt, sondern zunächst mit einer schriftlichen Unterlassungsforderung mit Fristsetzung an die Gegenseite herantritt.
    OLG Frankfurt/Main
    28.06.2024
  8. 34 C 92/23 - Überschütten des Vermieters mit Wasser rechtfertigt fristlose Kündigung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser aus Anlass eines Streits einen Eimer Wasser über ihm ausschüttet.2. Bereits das Schütten eines Eimers Wassers aus dem Fenster in den Hof eines vermieteten Gebäudes begründet an sich ein vertragswidriges Verhalten, das den Hausfrieden und die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht stört.(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    AG Hanau
    19.02.2024
  9. 2-13 T 56/23 - Verwalterwahl mit nur einem Kandidaten
    Leitsatz: 1. Steht für die Verwalterwahl nur ein Kandidat zur Auswahl und legt dieser annehmbare Konditionen für den Verwaltervertrag vor, reduziert sich das Ermessen der Eigentümer im Regelfall auf die Wahl dieses Kandidaten. 2. Die Eigentümer sind über die Konditionen hinreichend informiert, wenn sie Kenntnis davon haben, dass neben der Grundvergütung Sondervergütungen anfallen können. Diese müssen nicht im Detail mit der Einladung mitgeteilt werden, wenn insoweit die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf des Verwaltervertrages besteht.
    LG Frankfurt/Main
    22.08.2023
  10. 30 C 796/22 (87) - Gemietete Heizkostenverteiler, Herausgabe der Schlüsselcodes für digitale Erfassungsgeräte, Wechsel des Ablesedienstleisters
    Leitsatz: a) Der vertragsgemäße Gebrauch eines funkablesbaren Erfassungsgerätes (hier: Heizkostenverteiler) umfasst die Möglichkeit, mit einem geeigneten Funk-Empfänger die erfassten Daten auszulesen.b) Dazu erforderliches Schlüsselmaterial (Codes) hat der Gerätevermieter dem Gerätemieter bei einem Wechsel des Mess-, Ablese- oder Abrechnungsdienstleisters auch dann zur Verfügung zu stellen, wenn der Gerätemietvertrag vor dem Stichtag des § 5 Abs. 1 HeizkostenV, dem 1. Dezember 2022, geschlossen wurde.c) Unterbleibt die Herausgabe des Schlüsselmaterials durch den Gerätevermieter, wird von diesem der vertragsgemäße Gebrauch nicht gewährt, so dass der Gerätemieter den Gerätemietvertrag nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen kann.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Frankfurt/Main
    20.04.2023