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BVerwG 4 B 112.98 - Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Berufungsverfahren, begründete BerufungLeitsatz: Ob Art. 6 Abs. 1 EMRK stets Genüge getan ist, wenn zwar im erstinstanzlichen Verfahren des Verwaltungsgerichts, nicht aber im Berufungsverfahren des Oberverwaltungsgerichts die Möglichkeit der mündlichen Verhandlung bestand, bleibt offen. Eine mündliche Verhandlung ist nach Art. 6 Abs. 1 EMRK jedenfalls dann im allgemeinen nicht im verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren zwingend geboten, wenn eine Beweisaufnahme vor der voll besetzten Richterbank des Berufungsgerichts an Ort und Stelle stattgefunden hat, den Beteiligten hierbei Gelegenheit zur Äußerung gegeben war, das Berufungsgericht seine Auffassung über das Ergebnis der Beweisaufnahme mitgeteilt hat und - aus einem anderen Gesichtspunkt heraus - nur noch Rechtsfragen zu entscheiden waren. Zur Auslegung und Anwendung des § 130 a VwGO im Sinne des Art. 6 Abs. 1 EMRK.BVerwG12.03.1999
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OVG 5 S 51.95 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: 1. Eine Zweckentfremdung ist dann nicht genehmigungsfähig, wenn Ersatzwohnraum nicht in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweckentfremdung dem Markt zur Verfügung gestellt wird. 2. Daran fehlt es, wenn seit der Errichtung des neuen Wohnraums sieben Jahre vergangen sind, wobei es keine Rolle spielt, aus welchen Gründen der Verfügungsberechtigte die Anerkennung des neugeschaffenen Wohnraums als Ersatzwohnraum nicht geltend gemacht hat. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin16.05.1995
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1 A 300/06 HAL - Berechtigte Stiftung; unlautere Machenschaften; ZwangsverkaufLeitsatz: 1. Auch Stiftungen, deren Vermögenswerte von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen sind, gehören zum Kreis der Restitutionsberechtigten. 2. Der Umstand, dass eine Maßnahme rechtswidrig war, reicht für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus. 3. Von § 1 Abs. 3 VermG erfasst wird jedoch grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs, insbesondere auch rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, wenn diese mit einem diesen Vorgang inkriminierenden manipulativen Element versehen waren, wie dies etwa bei einem täuschungs- oder nötigungsbedingten Zwangsverkauf der Fall ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Halle24.06.2008
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6 K 215/02 - Enteignung von "Mauergrundstücken"Leitsatz: Die Enteignung von grenznahen Grundstücken zum Zweck der Grenz-siche-rung stellt keine schädigende Maßnahme i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG dar. (Leitsatz der Redaktion)VG Potsdam29.08.2007
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1 K 323/00 Me - Verfügungsberechtigter; Zuordnungsberechtigter; Verkehrswertermittlung; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet, bei einem beabsichtigten Verkauf eines Grundstückes den Verkehrswert zu erzielen. Er ist deshalb verpflichtet, diesen vor der Veräußerung zu ermitteln. 2. Die Ermittlung des Verkehrswertes hat auf der Grundlage von Preisvergleichen mit Verkäufen ähnlicher Objekte oder auf der Grundlage eines entsprechenden Gutachtens zu erfolgen (BVerwGE 108, 301). 3. Ermittelt der Verfügungsberechtigte vor Veräußerung des Grundstücks den Verkehrswert nicht, trägt er gegenüber dem Zuordnungsberechtigten das Risiko, aus eigenen Geldmitteln die Differenz zwischen Verkaufserlös und Verkehrswert ausgleichen zu müssen. 4. Hat der Verfügungsberechtigte vor der Veräußerung den Verkehrswert ordnungsgemäß etwa durch Sachverständigengutachten ermittelt, ist der Zuordnungsberechtigte ausreichend in seinem Interesse geschützt. Er kann dann im Regelfall nicht damit gehört werden, das Gutachten sei fehlerhaft. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gutachten offensichtliche Mängel aufweist.VG Meiningen15.03.2006
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9 K 4915/98 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Manipulation; staatliche StelleLeitsatz: 1. Hat der private Nutzer eines Grundstücks sehenden Auges die Voraussetzungen einer Enteignung mitgeschaffen, ist dies einer manipulierten Beeinflussung des Erwerbs vergleichbar. 2. Auch für die außerhalb der Regelbeispiele möglichen Fälle der Unredlichkeit ist in Anlehnung an § 4 Abs. 3 lit. a VermG die fahrlässige Unkenntnis des manipulativen Vorgehens der staatlichen Stellen für die Bejahung der subjektiven Komponente ausreichend. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam07.11.2005
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1 K 1517/99 - verfolgungsbedingter Vermögensverlust: Zwangsversteigerung; Kausalzusammenhang; Kausalitätsvermutung; BeweiserleichterungLeitsatz: Zur Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks.VG Potsdam11.01.2001
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1 K 867/97.Me - Gebäudeeigentum: Altgebäude; Neubau; AltsubstanzLeitsatz: Zur Feststellung von selbständigem Gebäudeeigentum.VG Meiningen02.11.2000
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14 VG 2167/00 - einstweilige Anordnung; Widerspruchsverfahren; vordringlich; Wohnungssuchender; VerwaltungsverfahrenLeitsatz: Das Betreiben des Verwaltungsverfahrens in der Weise, die der Behörde das Widerspruchsverfahren zu ersparen und es dem antragstellenden Bürger vorzuenthalten intendiert, ist unzulässig. Ungereimtheiten in Rechtsvorschriften brauchen nicht auslegungstechnisch zu Lasten des antragstellenden Bürgers zu gehen (hier: Hamburger Globalrichtlinie über die Versorgung von vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum).VG Hamburg14.07.2000
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9 K 1059/96 - Ersatzgrundstück; Ausschlußfrist; SurrogationsanspruchLeitsatz: 1. Der Antrag auf Zuteilung eines Ersatzgrundstückes unterliegt keiner Ausschlußfrist. Über ihn kann erst entschieden werden, wenn bestandskräftig feststeht, daß eine Rückübertragung wegen § 4 Abs. 2 VermG ausscheidet. 2. Der Berechtigte hat einen Anspruch darauf, daß der derzeitige Eigentümer über den Antrag entscheidet. 3. Zu den Voraussetzungen für die Zuteilung eines Ersatzgrundstückes.VG Potsdam14.12.1998