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BVerwG 8 B 10.17 - Rechtsgeschäftliche Stellvertretung bei der vermögensrechtlichen AnmeldungLeitsatz: Zu den Anforderungen an eine Grundsatzrüge. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG28.08.2017
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BVerwG 5 B 48.13 - Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Zwangsarbeiter; „Ostarbeitererlasse“; „tatsächliche Vermutung“; Verfahrensmangel; Verlust des Rügerechts; Subsidiarität der Beteiligtenvernehmung; Überzeugungsgrundsatz; DenkgesetzeLeitsatz: Die Beanstandungen, das Verwaltungsgericht habe die Vernehmung eines Beteiligten ohne Beweisbeschluss und unter Verstoß gegen das Gebot der Subsidiarität der Beteiligtenvernehmung durchgeführt, sind nicht inhaltlich zu überprüfen, wenn die Voraussetzungen eines Verlustes des Rügerechts nach § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1 ZPO vorliegen.BVerwG12.03.2014
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BVerwG 5 B 16.12 - Unternehmensschädigung; Schädigungsgegenstand; gestreckte Schädigung; gemischt genutzte GrundstückeLeitsatz: 1. In den Fällen der Anordnung der staatlichen Verwaltung des Unternehmens wird der Gegenstand der Schädigung bereits durch diese Maßnahme bestimmt und nicht etwa durch nachfolgende Schädigungsmaßnahmen. Dieser Grundsatz ist auch für die Beantwortung der Frage maßgeblich, ob im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 EntSchG der Berechtigte einzelne Vermögensgegenstände im Rahmen der Unternehmensrestitution zurückbekommen hat. 2. Die nach der Zweckbestimmung zu bestimmende Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstands zum Unternehmen währt so lange fort, bis eine eindeutige Festlegung ergibt, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem privaten Bereich zugehörig ist. Dies gilt auch für Grundstücke, die sowohl für betriebliche Zwecke als auch privat genutzt wurden. 3. Bei einem Einzelkaufmann können auch solche Grundstücke einbezogen werden, die unter dem bürgerlichen Namen des Kaufmannes in das Grundbuch eingetragen sind. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG18.12.2012
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BVerwG 8 B 61.11 - Rücknahme eines rechtswidrigen Restitutionsbescheides; RücknahmefristLeitsatz: Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 LVwVfG beginnt erst nach Abschluss eines gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 VermG durchgeführten Anhörungsverfahrens zu laufen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG27.07.2011
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BVerwG 8 B 96.10 - Restitutionsantrag; Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Einzelanmeldung; Globalanmeldung; ÜberzeugungsgrundsatzLeitsatz: 1. Bei der Einzelanmeldung muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögensgegenstand ausschließen. 2. Mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände wird auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet, so dass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedarf. 3. Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn das Tatsachengericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt, sondern den Prozessstoff nur unvollständig oder unzutreffend erfasst hat, etwa wenn das angegriffene Urteil nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG17.05.2011
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BVerwG 8 B 13.10 - Rechtsnachfolge; Erbenstellung; PflichtteilsrechtLeitsatz: Die Erbenstellung begründet keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn der Betreffende nicht in vollem Umfang in die Rechtsposition des geschädigten Verstorbenen im Hinblick auf den enteigneten Vermögensgegenstand eingetreten ist. Auch aus dem Pflichtteilsrecht ergibt sich keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG14.09.2010
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BVerwG 5 B 27.09 - Entschädigung; Bagatellgrenze; AusschlussgrundLeitsatz: Lag der ursprüngliche Schaden über der Bagatellgrenze des § 1 Abs. 4 Nr. 2 EntschG, so greift die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck nicht mehr ein, wenn sich erst nach Abzug des Lastenausgleichs (gemäß § 8 EntschG) ein Entschädigungsbetrag von weniger als 1.000 DM errechnet. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG28.05.2009
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BVerwG 8 B 31.05 - Aufbauenteignung; InanspruchnahmebescheidLeitsatz: Die Entziehung des Eigentums nach dem Aufbaugesetz der DDR zur Sicherung des Abrisses eines Gebäudes setzte die Erklärung zum Aufbaugebiet voraus.BVerwG11.07.2005
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BVerwG 8 C 41.01 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufhebung des Strafurteils im Wege russischer RehabilitierungLeitsatz: Sind aufgrund einer von einem sowjetischen Militärtribunal ausgesprochenen Vermögenseinziehung unmittelbar auch Vermögenswerte eines Angehörigen des Verurteilten enteignet worden, so hat auch dieser nach erfolgter Aufhebung des Strafurteils im Wege der russischen Rehabilitierung des seinerzeit Verurteilten gem. § 1 Abs. 7 VermG einen Anspruch auf Rückübertragung seines Vermögens.BVerwG25.09.2002
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BVerwG 8 C 10.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlicher Erwerb; BeweislastentscheidungLeitsatz: Eine materielle Beweislastentscheidung ist nur zu treffen, wenn Tatsachen, die für die Beurteilung der Redlichkeit (§ 4 Abs. 3 VermG) erheblich sind, trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten (§ 86 Abs. 1 VwHO) nicht abschließend aufklärbar sind. Gelangt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, daß die redlichkeitsbegründenden Tatsachen nicht erwiesen sind, muß es prüfen, ob die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs durch das Bestehen greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte, die zu vernünftigen, durch Tatsachen belegbaren, ernstzunehmenden Zweifeln an der Redlichkeit führen, erschüttert wird.BVerwG28.02.2001